nd-aktuell.de / 01.06.2018 / Brandenburg / Seite 12

Mindestlohn wird kaum kontrolliert

Andreas Fritsche

837 800 Brandenburger sind aktuell sozialversicherungspflichtig beschäftigt. »Ich bin über die 9 vor dem Komma sehr glücklich«, hatte im Oktober 2010 der damalige Sozialminister Günter Baaske (SPD) bekannt, als die Arbeitslosenquote mit 9,8 Prozent erstmals einstellig war. Schon das war kein Vergleich mit den Zeiten der Massenarbeitslosigkeit in den 1990er Jahren und mit den Negativrekorden nach der Jahrtausendwende. Inzwischen liegt die Quote bei 6,2 Prozent. Eine Arbeit zu finden, scheint kein so großes Problem mehr zu sein. Die Frage ist nur, ob die Menschen von ihrem Lohn leben können.

Der gesetzliche Mindestlohn von 8,84 Euro die Stunde reicht in der Regel nicht aus, eine Familie zu ernähren - und dabei ist nicht einmal garantiert, dass die Beschäftigten diesen Mindestlohn auch erhalten.

Vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung weiß Martin Günther, dass zwei Millionen Beschäftigte in der Bundesrepublik weniger als den ihnen zustehenden Mindestlohn erhalten. Günther sitzt im LINKE-Landesvorstand und weiß noch mehr. Im vergangenen Jahr seien nur 2175 der knapp 67 000 brandenburgischen Unternehmen mit mindestens einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten von der Finanzkontrolle »Schwarzarbeit« überprüft worden, sagt er unter Berufung auf Angaben der Bundesregierung. Im Schnitt käme damit jede Firma nur alle 31 Jahre dran.

Der Zoll sei personell für die Aufgabe völlig unzureichend ausgestattet, weshalb eine Kontrolle der Mindestlöhne quasi nur beiläufig zu den Überprüfungen wegen Schwarzarbeit erfolge, kritisiert Günther. »Das funktioniert so nicht. Das gleicht einer freundlichen Einladung an unseriöse Unternehmer, den Mindestlohn zu umschiffen, zum Beispiel durch unbezahlte Überstunden.« Die LINKE fordere daher bundesweit zusätzliche Stellen für den Zoll. »Nur so kann der Mindestlohn wirksam kontrolliert werden«, sagt Günther.

In Brandenburg sind im vergangenen Jahr 167 Verfahren wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz eingeleitet worden. Im Jahr 2016 sind es 83 Verfahren gewesen und im Jahr zuvor 29 Verfahren.