nd-aktuell.de / 01.06.2018 / Berlin / Seite 12

Traumaambulanz in Wilmersdorf eröffnet

Reform des Entschädigungsrechtes ist in Planung / Dritter Standort verbessert psychotherapeutisches Angebot

Lola Zeller

»Es gibt ganz viele Menschen, die Opfer von Gewalttaten werden«, sagt Elke Breitenbach (LINKE), Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales. »Die sind nicht immer schwer verletzt, aber sind ganz oft schwer verletzt an der Seele.« Nach solchen traumatischen Erfahrungen bräuchten viele Betroffene ein niedrigschwelliges Angebot zur Soforthilfe, fährt sie fort. »Traumaambulanzen bieten genau eine solche Hilfe für Betroffene an.«

Seit 2012 gibt es zwei dieser Ambulanzen in der Hauptstadt, eine für Erwachsene sowie eine für Kinder und Jugendliche. »Ein ausgesprochen erfolgreiches Projekt«, wie Breitenbach lobt. Um noch mehr Menschen versorgen zu können, hat am 1. März eine dritte Traumaambulanz in der Friedrich von Bodelschwingh-Klinik in Wilmersdorf den Betrieb aufgenommen.

Die Versorgung durch Traumaambulanzen habe auch Betroffenen des Anschlags am Breitscheidplatz geholfen, so Breitenbach. 50 Menschen hätten bisher die Hilfsleistungen in Anspruch genommen. Wichtig sei bei solch einem Fall, alle Beteiligten mitzudenken, sagt Birgid Hollatz vom Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo). Es seien nicht nur die körperlich Verletzten, die auch psychische Schäden davontragen. Schon durch das bloße Miterleben einer schweren Gewalttat entstünden »Schockschäden«, die ebenso behandelt werden müssen, so Hollatz.

Die Versorgung von Opfern von Gewalttaten ist im Opferentschädigungsgesetz (OEG) verankert. Allerdings komme die Behandlung psychischer Belastungen in dem 42 Jahre alten Gesetz noch zu kurz, sagt Hollatz. Schon seit längerem sei ein neuer Gesetzentwurf in Planung: »Wir sind auf dem richtigen Weg in ein neues Entschädigungsrecht und die Traumaambulanzen sind ein wichtiger Bestandteil.« Mit einem Inkrafttreten des reformierten Gesetzes sei gegen 2022 zu rechnen.

Anspruch auf Entschädigung gemäß OEG haben Menschen, die »in Folge eines vorsätzlichen rechtswidrigen tätlichen Angriffes gesundheitlich geschädigt« werden, erklärt Hollatz. Wichtig für die Betroffenen sei das unbürokratische Verfahren. Der Antrag auf Opferentschädigung müsse erst beim erstem Sitzungstermin gestellt werden und die Patient*innen würden behandelt, bevor es eine Entscheidung über den Antrag gibt.

»Die Hauptaufgabe ist die Vorbeugung langfristiger psychischer Folgen«, sagt Olaf Schulte-Herbrüggen, Ärztlicher Direktor der Bodelschwingh-Klinik. Dazu wird im Erstgespräch schon beurteilt, ob die Patient*innen statt der angesetzten Therapiestunden in der Ambulanz direkt zu Langzeittherapien vermittelt werden müssen. Sollte das nicht der Fall sein, können zunächst fünf Sitzungen geleistet werden, welche auf 15 verlängert werden können. Sollte daraufhin eine weitere therapeutische Behandlung nötig sein, wird ebenso an Stellen zur Langzeittherapie verwiesen.

»Wir können einen Großteil der Betroffenen nach fünf Stunden in die Vollrevision bringen«, sagt Schulte-Herbrüggen. Das sei auch dem Konzept zu verdanken, welches von Anfang an therapeutische Arbeit in den Sitzungen vorsehe. Wertvoll in der Zusammenarbeit mit dem LAGeSo sei auch, dass Patient*innen sechs Monate nach abgeschlossener Therapie durch die Traumaambulanz eingeladen werden können, um den Stand der Genesung zu rekapitulieren.

Die Eröffnung der neuen Traumaambulanz in der Friedrich von Bodelschwingh-Klinik ist keine Reaktion auf gestiegene Opferzahlen von Gewalttaten. Laut Schulte-Herbrügge seien diese Zahlen über die letzten Jahre stabil geblieben. Im Jahr 2017 hat es etwa 71 000 Opferdelikte gegeben, während die Traumaambulanzen jährlich 100 bis 200 Behandlungen zählen. »Nicht jeder von denen braucht eine Behandlung der Traumaambulanz«, sagt Schulte-Herbrügge. »Aber wir erreichen wahrscheinlich viele nicht, die unsere Hilfe gebrauchen können.« Durch den weiteren Standort werde die Reichweite des psychotherapeutischen Angebots für Traumaopfer vergrößert.