Fehlende Infos im Internet
Kritik an Lieferservice
Der Verbraucherzentrale Bundesverband beanstandete den Internetshop des Unternehmens »Bringmeister« wegen fehlender Pflichtangaben nach der EU-Lebensmittelinformationsverordnung zu Zutaten und Allergenen in Lebensmitteln wie Kartoffelchips, Tiefkühlpizzen und Schokoriegeln. Der Lieferservice wandte ein, der Kaufvertrag komme erst bei deren Lieferung an der Haustür zustande.
Das Kammergericht Berlin (Urteil vom 23. Januar 2018, Az. 5 U 126/16) forderte, dass Verbraucher vor der Bestellung im Internet über Zutaten, Allergene, Haltbarkeit und Aufbewahrungsbedingungen von Lebensmitteln informiert werden müssen. Der Kunde könne nicht an der Haustüre die Angaben auf der Verpackung studierten und danach seine Kaufentscheidung treffen. Die Infos müssen für Verbraucher zugänglich sein, bevor sie die Produkte im Internet bestellten. OnlineUrteile.de
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