nd-aktuell.de / 06.06.2018 / Ratgeber / Seite 28

Warum Hundehalter haften ...

Hund verursacht Fahrradunfall

Die Wüstenrot & Württembergische-Gruppe (W&W) weist auf ein Urteil des Oberlandesgerichts München (Az. 10 U 4540/16) hin.

Der Fall: Bei einem Spaziergang lief ein nicht angeleinter Hund der Rasse Retriever auf einen in der Nähe gelegenen Geh- und Radweg. Eine Radfahrerin musste deshalb abrupt abbremsen. Dabei stürzte sie und erlitt eine Schädelfraktur.

Der Fall ging vor Gericht, das sich mit der Frage beschäftigte, inwieweit neben der Halterin des Retrievers auch die Halterin eines Pudels für die Heilbehandlungskosten und den Verdienstausfall der Radfahrerin von über 40 000 Euro einzustehen hatte. Diese war mit ihrem Hund in der Nähe unterwegs, wobei sich beide Hunde zeitweise gegenseitig jagten.

Das Urteil: Laut Gerichtsurteil hätte sich die Halterin des Pudels an den Kosten beteiligen müssen, wenn der Retriever während des Jagdspiels auf den Radweg gelaufen wäre. Ein gegenseitiges Jagen von Hunden laufe nämlich naturgemäß unkontrolliert ab und erhöhe damit die Gefahr eines Unfalles. Daher müssten in einem solchen Fall alle Halter der beteiligten Hunde für die Unfallkosten anteilig aufkommen.

Der genaue Hergang konnte vor Gericht jedoch durch die Zeugen und den Sachverständigen nicht geklärt werden. Es sprach laut der Urteilsbegründung einiges dafür, dass sich der Pudel zum Zeitpunkt des Sturzes der Radfahrerin sitzend ausruhte. Die Halterin des Retrievers hatte daher den Schaden alleine zu tragen. Beide Hundehalterinnen waren im Besitz einer Hundehaftpflichtversicherung. Die Versicherungsgesellschaft der Halterin des Retrievers regulierte den Schaden, so dass diese nicht darauf sitzenblieb. W&W/nd