Widerspricht die fehlerhafte Ausführungsplanung eines Architekten in mehreren Punkten (Garagenhöhe, Größe der Terrassen) der Baugenehmigung für das geplante Einfamilienhaus, kann der Bauherr den Architektenvertrag fristlos kündigen (Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg, Az. 4 U 112/14).
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1090130.architektenvertrag-fristlos-gekuendigt.html