nd-aktuell.de / 06.06.2018 / Ratgeber / Seite 25

Wohnungseigentümer bleibt Hausgeld schuldig

Wenn ein Wohnungseigentümer die Abrechnungen des WEG-Verwalters ignoriert und das Hausgeld schuldig bleibt, können einzelne Miteigentümer von ihm keinen Schadenersatz verlangen. Anspruch auf Zahlung von Hausgeld hat die Eigentümergemeinschaft, daher steht bei Nichtzahlung auch nur der Eigentümergemeinschaft ein Anspruch auf Schadenersatz zu