nd-aktuell.de / 06.06.2018 / Ratgeber / Seite 23

Azubis haben drei Prüfungsversuche

Fällt ein Azubi durch die Abschluss- oder Gesellenprüfung, ist die Ausbildung nicht sofort gescheitert. Denn Lehrlinge können die Prüfung zweimal wiederholen. Das Ausbildungsverhältnis besteht dann auf Wunsch des Azubis weiter bis zum nächsten Prüfungstermin in sechs oder zwölf Monaten. Erst wenn alle drei Versuche scheitern, endet die Ausbildung ohne Abschluss.

Ist abzusehen, dass jemand Probleme mit der Prüfung bekommt, können Betrieb und Azubi die Verlängerung der Lehre schon vorher vereinbaren. Die Ausbildung dauert dann entsprechend sechs oder zwölf Monate länger, und der Lehrling tritt erst zum nächsten oder übernächsten Termin zur Prüfung an. Um die Chancen zu erhöhen, können Betrieb und Azubi zudem Hilfsangebote wie die Ausbildungsbegleitenden Hilfen (ABH) beantragen, die Kosten dafür trägt die Agentur für Arbeit.