nd-aktuell.de / 06.06.2018 / Ratgeber / Seite 23

Betrieb muss verkürzter Ausbildung zustimmen

Für Azubis gibt es mehrere Möglichkeiten, eine Ausbildung zu verkürzen. Zwei Regeln gelten dabei aber immer: Erstens brauchen sie dafür die Zustimmung des Ausbildungsbetriebs und zweitens darf die Ausbildung eine gewisse Mindestdauer nicht unterschreiten. Eine dreijährige Lehre lässt sich zum Beispiel höchstens auf 18 Monate verkürzen, eine zweijährige Ausbildung muss auch verkürzt mindestens ein Jahr dauern.

Mögliche Gründe für eine Verkürzung sind zum Beispiel eine bereits abgeschlossene Ausbildung, die Mittlere Reife oder das Abitur, aber auch gute Leistungen in der Berufsschule: Wer in den entscheidenden Fächern einen besseren Notenschnitt als 2,49 hat, kann die Abschlussprüfung vorzeitig absolvieren. Auch Maßnahmen wie die Einstiegsqualifizierung oder der Besuch einer Berufsfachschule lassen sich je nach Bundesland eventuell auf die Ausbildungsdauer anrechnen. Ansprechpartner sind die örtlichen Industrie- und Handelskammern bzw. Handwerkskammern.