nd-aktuell.de / 06.06.2018 / Ratgeber / Seite 22

Kompressionsstrümpfe erstattungsfähig

Krankenversicherungen übernehmen jetzt auch den Pflegedienst für das Anlegen von Kompressionsstrümpfen der Klasse I. Früher waren nur die Kompressionsstrümpfe der Klasse II und stärker uneingeschränkt erstattungsfähig. Zudem erstatten Krankenkassen zwei bis vier Paar Kompressionstrümpfe pro Jahr. Ab sofort können Ärzte also auch leichtere Kompressionsstrümpfe der Klasse I uneingeschränkt verordnen, da die Kassen jetzt nicht nur den Strumpf selbst, sondern auch die dazugehörige Hilfeleistung übernehmen.