Streit auf dem Rücken der Radiohörer

Netzagentur leitet Verfahren wegen UKW-Antennen ein

  • Lesedauer: 2 Min.

Bonn. Die Bundesnetzagentur hat angesichts der drohenden Abschaltung von UKW-Signalen ein Eilverfahren eingeleitet. Ziel sei es, den Streit um die künftige Nutzung der UKW-Antennen zu befrieden, damit er am Ende nicht auf dem Rücken der Hörer ausgetragen werde, sagte ein Sprecher der Aufsichtsbehörde am Montag. Zunächst hatte die »Frankfurter Allgemeine Zeitung« darüber berichtet.

Das Verfahren richtet sich gegen fünf Firmen, die Antennen gekauft hatten, sowie gegen den früheren Eigentümer Media Broadcast. Am Ende könnten Regulierungsmaßnahmen wie Zugangsverpflichtungen für die Fortsetzung des Sendebetriebs und von der Netzagentur festgesetzte Preise für die Antennennutzung stehen.

Media Broadcast hatte seine UKW-Infrastruktur im Dezember 2017 an verschiedene Investoren verkauft. Am 1. April ging ein Großteil der verkauften Antennen an die neuen Besitzer über. Allerdings gibt es Streit über die Preise, die die neuen Besitzer von Sendernetzbetreibern und Programmveranstaltern verlangen. Sie müssen die Antennen mieten. Die neuen Antenneneigentümer verlangen dafür mehr Geld als Media Broadcast, branchenintern geht man von einer Preiserhöhung um 30 Prozent aus.

Die Unstimmigkeiten könnten sogar zur Abschaltung einiger UKW-Signale führen, weil viele Verträge noch nicht unterschrieben sind. Media Broadcast hält den Sendernetzbetrieb derzeit aufrecht. Der Übergangsbetrieb wurde um einen Monat verlängert und soll bis Ende Juli laufen. Bis dahin soll eine Lösung gefunden werden. Media Broadcast hatte zunächst angekündigt, die Signale bereits Mitte April beziehungsweise Ende Juni abschalten zu wollen. Die Abschaltung könnte mehrere Millionen Hörer treffen.

Der Entscheidung von Media Broadcast, sich von seiner UKW-Infrastruktur zu trennen, war ein langer Streit mit der Netzagentur vorausgegangen. Auch dabei ging es um die Höhe der Preise, die das als marktbeherrschend eingestufte Unternehmen für die Übertragung der UKW-Signale und die Antennenmitbenutzung erheben durfte.

Die UKW-Märkte wurden seit Ende 2014 von der Netzagentur reguliert. Das langjährige Monopol der Ex-Telekom-Tochter Media Broadcast auf dem UKW-Markt war ab 2012 schrittweise aufgebrochen worden, neue Netzbetreiber übernahmen Übertragungsdienstleistungen für Radiosender. epd/nd

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