nd-aktuell.de / 06.06.2018 / Berlin / Seite 10

Das Recht auf die Zweitwohnung

Anwältin will Mieterin wegen Eigenbedarfs aus einfachsten Wohnverhältnissen klagen

Nicolas Šustr

»Sehr abgespannt« sei seine Frau häufig nach acht- bis zehnstündigen Arbeitstagen, wenn sie von ihrer Kanzlei gegenüber der Museumsinsel in das gemeinsame Einfamilienhaus in Karolinenhof im äußersten Südosten der Hauptstadt komme, schildert ihr Ehemann vor dem Amtsgericht Neukölln am Dienstag. Daher suche man seit zweieinhalb Jahren zumindest für den Herbst und Winter eine Wohnung in der Stadt. Und nachdem die bisherigen Versuche, in Mitte eine kleine Wohnung zu kaufen, gescheitert sind, habe man sich entschieden, Eigenbedarf für eine Wohnung in der Leinestraße 6 im Neuköllner Schillerkiez anzumelden.

Die betroffene Mieterin, sie nennt sich Lisa S., ist auch durchaus angespannt. Seit geraumer Zeit liegt sie mit der Hauseigentümerin, der GbR Leinestraße 6, die der Bau- und Familienrechtsanwältin sowie einem Partner gehört, im Clinch. Es fing an mit einer Mieterhöhung, die S. im vergangenen Jahr erhielt. »Da die Mieterin bereits eine Miete oberhalb des Mietspiegels zahlt, wird die Mieterhöhung mit Verweis auf die Mietpreisbremse zurückgewiesen. Gleichzeitig wird der bestehende Mietpreis gerügt«, erklären die Aktivisten von der »Solidarischen Aktion Neukölln«, die die Betroffene unterstützen. Kurz darauf habe die Eigentümerin Eigenbedarf angemeldet und die Mietpreisrüge ignoriert.

Die Mieterinnenanwälte Benjamin Raabe und Klaus Poschmann haben erhebliche Zweifel am Eigenbedarf des Ehepaares. Nur 600 Euro gesetzliche Rente habe die Anwältin zu erwarten, begründete sie den Bedarf der Substandard-Wohnung ohne fließend heißes Wasser und mit Duschkabine in der Küche. Ihr Ehemann räumt jedoch ein, dass ihr die Hälfte des Neuköllner Wohnhauses mit 26 Wohnungen gehöre, außerdem noch ein Gewerbeobjekt in Lichtenberg sowie zusammen mit deren Tochter eine Wohnung an der Schönhauser Allee in Pankow. Er weiß sogar, dass einst 875 000 Euro Hypothek auf dem Haus lagen, nun die Summe jedoch geringer ist. Dass das Haus bereits Ende 2016 in Eigentumswohnungen aufgeteilt wurde, davon weiß er angeblich nichts. »Es wird ziemlich auf Armut im Alter gemacht«, erklärt Anwalt Poschmann. »Wir sind keine reichen Leute und ich bin nicht bereit, weitere Aussagen zu unseren wirtschaftlichen Verhältnissen zu machen«, so der Zeuge.

Und obwohl die beiden künftig die Hälfte des Jahres zumindest von Montag bis Freitag in der Wohnung leben wollen, »um mehr Zeit miteinander zu verbringen«, war er noch nie dort. Er weiß auch nicht, ob die Dusche aus der Küche versetzt werden kann. Nachdem er jedoch von 1980 bis 1990 in einer Altbauwohnung in Friedrichshain gelebt habe, kenne er solche Umstände. »So im Detail« habe man vieles nicht besprochen. »Der Zeuge hat bei allen Fragen sehr ausweichend geantwortet«, gibt Anwalt Raabe zu Protokoll. Ein Urteil, ob der Eigenbedarf glaubhaft ist und der Kündigung stattgegeben wird, will das Gericht in vier Wochen verkünden.

»Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs besteht mir wahrscheinlich auch noch bevor«, sagt Sven Fischer. Seit mittlerweile fünf Jahren wehrt er sich vor Gericht gegen die durch die Sanierung seines Wohnhauses Kopenhagener Straße 46 in Prenzlauer Berg drohende Verdrängung - dank seiner Beharrlichkeit bisher mit Erfolg. »Das sind keine Schlupflöcher für Vermieter in den Gesetzen, sondern Scheunentore«, beklagt er.

»Die Zahl der vorgetäuschten Eigenbedarfskündigungen steigt in den letzten Jahren wieder«, erklärte bereits 2017 Lukas Siebenkotten, Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes. »Diesen unberechtigten Kündigungen muss ein Riegel vorgeschoben werden«, fordert er.