nd-aktuell.de / 08.06.2018 / Brandenburg / Seite 12

Rechtswidriger Beitrag bleibt gültig

Frankfurt (Oder). Beitragsbescheide für alte Kanalanschlüsse bleiben nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) auch dann gültig, wenn sie rechtswidrig erhoben wurden. Weder die Verwaltung noch der Gesetzgeber seien verpflichtet, Verwaltungsakte rückwirkend aufzuheben, erklärte das Gericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Nach Angaben von Gerichtssprecherin Ulrike Weiland ist es das erste Urteil in einem solchen Altanschließerfall in Brandenburg. Die Richter erklärten zwar, dass das Heranziehen des Klägers zur Beitragszahlung laut Bundesverfassungsgerichts rechtswidrig war. Doch der Kläger sei gegen den Bescheid nicht vorgegangen, so dass dieser bestandskräftig wurde. Erst mehr als vier Jahre später beantragte der Kläger die Rücknahme des Bescheids, nachdem das Bundesverfassungsgericht im Herbst 2015 die Bescheide für Kanalanschlüsse, die vor dem Jahr 2000 gebaut worden waren, für verfassungswidrig erklärt habe. Zu Recht habe der Wasserverband die Aufhebung abgelehnt, urteilte nun das Verwaltungsgericht. dpa/nd