nd-aktuell.de / 13.06.2018 / Politik

Kabinett will Rückkehrrecht in Vollzeit beschließen

Von SPD geforderte »Brückenteilzeit« soll ab 2019 in Kraft treten / Ver.di lobt Einigung

Berlin. Nach langem Streit um das Rückkehrrecht aus Teilzeit- in Vollzeitbeschäftigung setzt sich die SPD nun offenbar doch in der Bundesregierung durch – das Kabinett soll an diesem Mittwoch den Weg für die sogenannte Brückenteilzeit frei machen. Nach einem Bericht des Redaktionsnetzwerks Deutschland hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) seinen Gesetzentwurf dafür jedoch noch entschärft.

Die SPD wollte das Rückkehrrecht in Vollzeit schon in der letzten Legislaturperiode beschließen, scheiterte aber am Widerstand der Union. Vor allem Wirtschaftsverbände sind gegen das Rückkehrrecht. Ver.di-Chef Frank Bsirske hat die Einigung von Union und SPD als »wichtigen Schritt nach vorn« begrüßt. »Wir sind sehr zufrieden damit, dass die Unternehmen beweisen müssen, warum die Bedingungen für die Rückkehr in Vollzeit nicht gegeben sein sollen, und nicht der Arbeitnehmer«, sagte Bsirske der »Passauer Neuen Presse« (Mittwochsausgabe).

Der Gesetzentwurf sei »hier klipp und klar«. »Die Beweislast wird umgekehrt und liegt beim Arbeitgeber«, sagte der Gewerkschaftschef. Die Einführung der Brückenteilzeit sei ein »wichtiger und überfälliger Schritt nach vorn, um Beschäftigte aus der Teilzeitfalle herauszuholen«. Es sei »gut, dass die Koalition jetzt die Kraft gefunden« habe, »diese unerledigte Aufgabe aus der letzten Legislatur umzusetzen«.

Beschäftigte sollen nun vom 1. Januar 2019 an das Recht auf befristete Teilzeit bekommen. Für alle jetzt schon in Teilzeit arbeitenden Männer und Frauen soll dies vollumfänglich gelten, für künftige Fälle für Unternehmen ab 45 Beschäftigten. In kleineren Betrieben soll es individuelle Lösungen geben.

Heils Entwurf sah ursprünglich vor[1], dass der Arbeitgeber die Beweislast für das Fehlen eines entsprechenden freien Arbeitsplatzes zu tragen hat, wenn ein Arbeitnehmer in Vollzeit zurückkehren will. Der Gesetzentwurf sei laut Redaktionsnetzwerk Deutschland nun durch eine Klarstellung ergänzt worden, in der es heiße: »Ein freier zu besetzender Arbeitsplatz liegt vor, wenn der Arbeitgeber die Organisationsentscheidung getroffen hat, diesen zu schaffen oder einen unbesetzten Arbeitsplatz neu zu besetzen.«

Am Dienstag hatte es noch geheißen, das SPD-Vorhaben soll weiter auf Eis liegen. CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt teilte mit, dass der Entwurf nicht reif zur Entscheidung sei. Die »Bild«-Zeitung berichtete in ihrer Online-Ausgabe, Bundesinnenminister und CSU-Chef Horst Seehofer habe das Gesetz vorerst gestoppt - als Retourkutsche für die Verschiebung seines Masterplans Asyl[2]. Agenturen/nd

Links:

  1. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1085635.flexibilitaet-bei-arbeitszeit-heil-legt-gesetzentwurf-zu-befristeter-teilzeit-vor.html
  2. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1090927.fluechtlingspolitik-der-bundesregierung-neuer-riss-in-der-union.html