• Politik
  • Entscheidung im Bundestag

Neuregelung zum Familiennachzug beschlossen

Bis zu 1000 Menschen pro Monat sollen einreisen dürfen / Mehrheit von 370 Stimmen

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin. Flüchtlinge mit nachgeordnetem Schutzstatus können ab August in begrenzter Zahl wieder Angehörige nach Deutschland nachholen. Mit einer Mehrheit von 370 Stimmen beschloss der Bundestag am Freitag die vieldiskutierte Neuregelung für Familienzusammenführungen, wonach pro Monat 1.000 Menschen kommen dürfen. 279 Abgeorndete stimmten dagegen, drei enthielten sich. Betroffen sind vor allem Syrer, die als Bürgerkriegsflüchtlinge oftmals nicht den vollen Flüchtlingsschutz nach der Genfer Konvention zugesprochen bekommen.

Der Nachzug für Flüchtlinge mit dem sogenannten subsidiären Schutz ist seit Frühjahr 2016 ausgesetzt – bis auf wenige Härtefälle. Ein Rechtsanspruch auf das Nachholen enger Verwandter, wie ihn andere Flüchtlinge haben, wird mit der Kontingentregelung nicht wieder eingeführt. 279 Abgeordnete stimmten gegen das Gesetz der Großen Koalition, drei enthielten sich.

Die 1.000 Fälle pro Monat sollen unter anderem nach bestimmten Härten wie Krankheiten ausgewählt werden. Auch die Dauer der Trennung soll eine Rolle spielen. Minderjährige sollen bevorzugt werden. Die Auswahl trifft dem Gesetzentwurf zufolge das Bundesverwaltungsamt. Die Botschaften im Ausland sind für die Anträge zuständig.

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Stephan Mayer (CSU), nannte das Gesetz einen guten Kompromiss. Die stellvertretende SPD-Vorsitzende Eva Högl erklärte, das Gesetz kombiniere humanitäre Verantwortung mit geordneter Steuerung. Es kämen nur Flüchtlinge nach Deutschland, die nicht im Mittelmeer ertrunken oder auf der Balkan-Route gestrandet seien, oft nur eine Person aus einer Familie. »Und für sie ist dieses Gesetz«, sagte sie.

Linkspartei, Grüne und Flüchtlingsorganisationen kritisieren die Neuregelung. Sie argumentieren, das frühere Recht auf Familiennachzug werde damit zu einem Glücksspiel.

Ab dem 1. August drohe Chaos in den Behörden, sagte Benjamin Strasser (FDP) im Bundestag. Denn was sage man dem 1.001. Antragssteller?, fragte er. Gökay Akbuhut von der Linken sieht einen Verstoß gegen das Grundgesetz: »Jeder Mensch hat das Recht auf seine Familie und das muss auch für alle Flüchtlinge gelten.« Die FDP forderte einen Nachzug für Härtefälle ohne eine zahlenmäßige Begrenzung. Die AfD lehnte jeglichen Familiennachzug ab. Agenturen/nd

Werde Mitglied der nd.Genossenschaft!
Seit dem 1. Januar 2022 wird das »nd« als unabhängige linke Zeitung herausgeben, welche der Belegschaft und den Leser*innen gehört. Sei dabei und unterstütze als Genossenschaftsmitglied Medienvielfalt und sichtbare linke Positionen. Jetzt die Beitrittserklärung ausfüllen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal