nd-aktuell.de / 16.06.2018 / Brandenburg / Seite 14

»Was normalerweise Nazis sagen«

21-jähriger Kickboxer für rabiate Bedrohung an der Tür der Bernauer Linkspartei verurteilt

Andreas Fritsche
Aufkleber von Fans des 1. FC Union Berlin in der Berliner Straße in Bernau.
Aufkleber von Fans des 1. FC Union Berlin in der Berliner Straße in Bernau.

»Hoffentlich wird diese Welt einmal friedlicher.« Mit diesem Wunsch beendet Richter Andreas Müller am Freitag nach drei Stunden die Verhandlung. Er hat den 21-jährigen Industriemechaniker Jörn K. gerade dazu verurteilt, innerhalb von drei Monaten 1000 Euro an die Hilfsorganisation »Ärzte ohne Grenzen« zu überweisen. Außerdem muss der Angeklagte seinem 15-jährigen Opfer binnen vier Monaten 1000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Dazu kommen noch die Kosten des Verfahrens und das Honorar seines Verteidigers.

Die Summen werden fällig wegen der Drohungen und Beleidigungen, die der Kickboxer und Fußballfan am 7. September vergangenen Jahres ausgestoßen hat. Da war er gemeinsam mit zwei weiteren Anhängern des Fußballclubs 1. FC Union Berlin in Bernau unterwegs. Sie ärgerten sich, dass ihre Union-Aufkleber immer wieder von Aufklebern der Antifa überdeckt wurden. Darum hielten sie einen 15-jährigen Schüler an, der mit einem Antifa-Anstecker an der Brust angeradelt kam. Ob er die »Scheiß Antifa-Aufkleber« da hingeklebt habe, wollten sie wissen. Der Schüler verneinte und fuhr weiter. Die Täter riefen hinterher und drohten ihm Schläge an, falls sie ihn doch dabei erwischen sollten.

Das wollte sich der linke Schüler nicht gefallen lassen. Aus sicherer Entfernung filmte er die drei mit seinem Mobiltelefon, um Beweismaterial für eine Anzeige zu haben. Die drei bemerkten das und stürmten auf ihn zu. Der Schüler sprang auf sein Rad und ergriff die Flucht, sauste bei Rot über eine Ampel, wobei ihn beinahe ein Auto erwischte, und rettete sich in die Geschäftsstelle der Linkspartei in der Berliner Straße 17. Da fühlte er sich erst einmal sicher. Doch fünf Minuten später tauchten die drei Täter auf und versuchten rabiat, in die Büroräume einzudringen, Jörn K. voran, der dabei an die Glasscheibe hämmerte. Der Schüler versuchte von innen die Tür zuzuhalten, wurde aber weggedrückt. Zwei alte Genossinnen verstellten mutig den Eingang, um den Schüler zu beschützen.

Doch Jörn K. ließ sich nicht beruhigen. Er schimpfte wüst auf den 15-Jährigen. »Was wir zu hören bekamen, ließ uns das Blut in den Adern gefrieren«, erinnert sich am Freitag eine 70-jährige Zeugin, die an dem Tag ehrenamtlich Dienst in der Geschäftsstelle hatte. Sie war die eine der beiden Seniorinnen, die Jörn K. in den Weg getreten waren.

»Du Jude, wir häuten und köpfen dich«, »Du linke Sau, wir kriegen dich« und »Dir Zecke schneiden wir den Kopf ab«, brüllte Jörn K., das gibt er ehrlich zu. Er zog erst schimpfend ab, als ihm gesagt wurde: »Wir rufen jetzt die Polizei.«

Am Freitag, in Saal 10 des Amtsgerichts Bernau, entschuldigt sich Jörn K. für sein Verhalten. Das sei »unter aller Sau« gewesen, bekennt er. Es werde nicht wieder vorkommen. Sein Verteidiger Robert Tietze bedauert, dass heutzutage Worte wie »Jude« als unbedachte Beleidigungen auf Schulhöfen zu hören seien - beileibe nicht nur von Neonazis, auch von Arabern beispielsweise. Natürlich sei das angesichts der Geschichte schlimm, aber sein Mandant sei politisch desinteressiert und keineswegs ein Neonazi und Antisemit. Immerhin habe er sich ja einen »jüdischstämmigen« Anwalt genommen. Vielleicht sollte der für ungewöhnliche Auflagen bekannte Richter Müller den Angeklagten zu einem Kurs über den Nationalsozialismus verpflichten, regt Tietze an.

Der Staatsanwalt sieht die Dinge ein wenig anders. Der Angeklagte habe eine Todesdrohung ausgestoßen, auch wenn diese sicherlich nicht ernst gemeint war und das Opfer nicht in Lebensgefahr geschwebt habe. Aber die Beschimpfungen seien »heftig« gewesen. Auch wenn der Täter kein polizeibekannter Rechtsextremist sei, so müsse er sich doch vorwerfen lassen, etwas geäußert zu haben, »was normalerweise Nazis sagen«. Wenn sich Jugendliche untereinander beschimpfen, verwenden sie Begriffe wie »Penner«, »Arschloch« oder »Opfer«, argumentiert der Staatsanwalt. »Das hier hat eine andere Qualität.« Der Staatsanwalt plädiert auf eine Geldstrafe von 1750 Euro.

Richter Müller fällt aber ein milderes Urteil. Er rechnet dem Angeklagten an, dass er die verlangten 1000 Euro Schmerzensgeld auch dann noch akzeptiert hat, als Müller bereits signalisierte, zwingen würde er ihn wohl zu einer geringeren Summe, vielleicht nur zu 500 Euro. Kurz denkt Richter Müller darüber nach, Jörn K. zu einem Besuch der KZ-Gedenkstätte Auschwitz zu verdonnern, verzichtet aber darauf. »Sie machen so etwas nie wieder«, redet er dem Angeklagten ins Gewissen. Wenn Jörn K. Juden kennengelernt hätte, die den Holocaust mit knapper Not überlebten, dann sollte er sich seiner Drohung »Du Jude, wir häuten und köpfen dich« ganz besonders schämen, meint Richter Müller. Gegen das Urteil könnte Revision eingelegt werden. Staatsanwaltschaft und Verteidigung verzichten aber darauf.

Damit ist dieser Fall erledigt. Jörn K. hat die Sache trotzdem noch nicht ausgestanden. Es gibt den Vorwurf, er sei seinem Opfer am 29. November am Bahnhof Zepernick noch einmal begegnet. Der Schüler lief weg und versteckte sich. Er bekam es danach mit der Angst zu tun und hat nun selbst eine Anzeige am Hals, weil er einen Teleskopschlagstock in seine Mappe steckte, um sich notfalls verteidigen zu können. Mit dieser Waffe wurde er dann in der Schule erwischt. Er glaubt, Jörn K. habe ihn am 29. November abgepasst - und weil er sein Opfer nicht erwischte - mit Kumpanen einen Mitschüler erpresst, damit dieser verrate, wo er stecke. Ein Kumpan soll dabei sogar ein Messer gezückt haben. Jörn K. sagt, er sei gar nicht dort gewesen, sondern habe krank im Bett gelegen. Die Polizei hat beide Schüler vernommen. Die Akten liegen jetzt bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder), die entscheiden muss, ob sie Anklage erhebt.

Doch auch wenn an dem Vorwurf nichts dran ist oder die Beweise nicht ausreichen, ist Jörn K. immer noch nicht aus dem Schneider. Bis jetzt hat er unter Berufung auf den Ehrenkodex seiner Fußballfangruppierung nicht preisgegeben, wer die beiden Mittäter vom 7. September 2017 gewesen sind, die mit vor der Tür der Linkspartei standen. Sie haben ihm nicht erlaubt, sie zu verraten, sagt er. Wenn er bei seiner Weigerung bleibt, könnte er sechs Monate in Beugehaft genommen werden.