nd-aktuell.de / 19.06.2018 / Kultur / Seite 16

Gangsta-Rap darf das

Kollegah und Farid Bang

Die umstrittenen Textzeilen der Rapper Kollegah und Farid Bang sind nicht strafbar. Das hat eine Prüfung durch die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft ergeben. Die Ermittlungen seien deswegen eingestellt worden, sagte Behördensprecher Ralf Herrenbrück.

Zwar seien die Liedtexte voller vulgärer, menschen- und frauenverachtender Gewalt- und Sexfantasien, heißt es in der Entscheidung, die den Beteiligten zuging. Weil sie aber damit dem Genre »Gangsta-Rap« gerecht werden, sei dies nicht strafbar. Denn auch für diese Musikrichtung gelte die in der Verfassung verankerte Kunstfreiheit.

Nach dem Eklat bei der Verleihung des Musikpreises Echo waren mehrere Strafanzeigen gegen die Musiker eingegangen. Die Liedtexte der Rapper wurden daraufhin auf ihre strafrechtliche Relevanz überprüft. Kollegah und Farid Bang waren trotz Antisemitismus-Vorwürfen mit dem Musikpreis ausgezeichnet worden.

Die viel kritisierte Zeile »Mein Körper definierter als von Auschwitzinsassen« sei weder eine Billigung noch eine Verharmlosung der NS-Herrschaft und ihres Völkermordes, so die Staatsanwaltschaft. Der Vergleich von KZ-Insassen mit dem eigenen Körper möge geschmacklos sein, aber: Er stelle auch keine Leugnung des Holocausts dar. Gleiches gelte für die Zeile »Mache mal wieder ’nen Holocaust«. dpa/nd