nd-aktuell.de / 20.06.2018 / Ratgeber / Seite 24

Wohnungstausch mit gleichbleibender Miete

Neu ab August in Berlin

Jens Sethmann

Viele Berliner Familien wohnen in zu kleinen Mietwohnungen, finden aber keinen bezahlbaren familientauglichen Wohnraum.

Auf der anderen Seite haben vor allem ältere Menschen Wohnungen, die zum Beispiel nach dem Auszug der Kinder unnötig groß sind. Was liegt da näher als ein Wohnungstausch?

Die Idee ist nicht neu, scheiterte bisher aber am Markt: Kaum jemand gibt seine liebgewonnene große Wohnung auf, wenn eine kleinere Wohnung bei der Neuanmietung nicht billiger ist und eventuell auch noch in einem ganz anderen Stadtteil liegt.

Im August startet nun eine unternehmensübergreifende Tauschplattform, die vom Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) organisiert wird. Es können dann also auch Degewo-Mieter mit WBM-Mietern tauschen. Unter den insgesamt 300 000 Mietparteien werden sich leichter Tauschpartner finden lassen.

Wichtiger ist aber: Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen hat die Gesellschaften dazu verpflichtet, beiden Tauschenden die Wohnungen zu den alten Konditionen zu überlassen. Man zahlt also die Miete, die der Tauschpartner bisher gezahlt hat. Einen Neuvermietungszuschlag, der sonst laut Mietpreisbremse bis zu zehn Prozent betragen darf, gibt es beim Wohnungstausch nicht.

Aus: MieterMagazin 6/2018

Internetadresse der künftigen Wohnungstauschbörse: www.inberlinwohnen.de[1]

Links:

  1. http://www.inberlinwohnen.de