Geschäft mit dem «Geschäft» ist teurer

Fäkalienabfuhr

  • Lesedauer: 2 Min.

Die neue Gartensaison begann für viele Kleingärtner mit Verwunderung und Unmut. Die Aushänge in den Informationskästen der Anlagen waren vielfach nicht beachtet worden. Spätestens nach der ersten Abfuhr jedoch wurden sie mit gestiegenen Preisen konfrontiert. Grundlage ist die 5. Änderungssatzung zur Schmutzwassergebührensatzung des MAWV.

Für 0,5 m3 sind 6,25 € (bei Entnahmestutzen an der Grundstücksgrenze 6,05 €. Für Mindermengen unter 3 m3 kommt eine Zulage von 23,46 € je Abfuhr hinzu. Da das Fassungsvermögen vieler Fäkaliengruben und -behälter in den meisten Kleingärten unter 3 m3 liegt, muss also die Mehrheit diese Zulage zahlen. Beim Schlauchgeld über fünf Meter kostet jeder weitere Meter 1,79 €. Kann aufgrund der Lage des Grundstücks nur ein schmales Fahrzeug unter 7,5 Tonnen eingesetzt werden, kostet das je Abfuhr zusätzlich 61,20 €.

So richtig wohl fühlt sich der MAWV nicht. Auch hier ist der Unmut längst angekommen, wie Verbandsvorsteher Peter Sczepanski gegenüber dem nd-ratgeber sagte. Natürlich mussten die Gebühren neuen Gegebenheiten angepasst, die Entsorgung neu ausgeschrieben werden. Die Ergebnisse der Runde eins 2016 waren nicht akzeptabel. Auch die Reaktionen und Angebote der Ausschreibung 2017 befriedigten nicht. Es sind einfach zu wenige Firmen am Markt. Und auch die haben mit der wirtschaftlichen Lage und den Preiskalkulationen so ihre Probleme. Die dann letztlich bei den Kunden landen. Es war Handlungsbedarf nötig.

Mitte Dezember 2017 wurden die neuen Basis- und Zusatzgebühren beschlossen. Seit 1. Januar 2018 sind sie gültig. «Es blieb wenig Zeit für eine umfängliche Publikation», räumte Peter Sczepanski ein. Auch, dass die Situation unangenehm ist, wenn Kunden belastet werden, gerade bei Kleinstmengen und Fahrzeugen. Die Kalkulationen müssen in Teilen überarbeitet werden, verspricht er. Das soll auf einer Verbandsversammlung im August geschehen.

Wie der aktuelle (und möglicherweise zukünftige) Rechnungsweg ausschaut, erläutert Otto Ripplinger, der Kaufmännische Leiter des MAWV:

Die Kunden vereinbaren mit dem jeweils zuständigen Entsorgungsunternehmen einen Entsorgungstermin.

Die ausgewählten Firmen entsorgen die Gruben und rechnen zu den jeweils im Rahmen der Ausschreibung angebotenen Preisen die Leistungen gegenüber dem MAWV ab.

Der MAWV berechnet gegenüber den Kunden die durchgeführten Leistungen entsprechend der 5. Schmutzwassergebührensatzung.

Ab wann geänderte Gebühren rückwirkend gelten werden, liegt im Entscheidungsbereich der Verbandsversammlung.

Übrigens: «Die Monopolstellung für die mobile Entsorgung im Verbandsgebiet hat gemäß dem Brandenburgischen Wassergesetz der MAWV», so Otto Ripplinger. «Er hat sie und bedient sich auch des jeweils günstigsten Bieters für das jeweilige Los. kol

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