nd-aktuell.de / 27.06.2018 / Ratgeber / Seite 22

Fremde Fotos im Internet nutzen?

Im Internet habe ich ein schönes Foto gefunden und es in den sozialen Medien geteilt. Nun bin ich mir aber unsicher, wer der Urheber des Bildes ist. Kann mich beispielsweise der Fotograf verklagen?
Miriam K., Berlin

Für jedes Foto - unabhängig davon, ob es einen Copyright-Vermerk trägt oder nicht - besteht ein Urheberrecht. Wer ein Foto ohne Erlaubnis des Fotografen verwendet, verstößt gegen dieses Recht. Der Fotograf hat dann einen Anspruch auf Unterlassung. Er kann den Betreffenden abmahnen lassen und Schadenersatz verlangen. Zwar laden Nutzer beim Teilen in sozialen Medien ein Foto nicht selbst hoch. Aber auch das Teilen eines Fotos, das ein anderer online gestellt hat, kann als Veröffentlichung im Sinne des Urheberrechtsgesetzes gelten.

So urteilte übrigens auch das Amtsgericht München. In einem sozialen Netzwerk waren zwei Fotos geteilt, die auf der Seite eines anderen Nutzers zu sehen waren. Der Fotograf sah seine Fotos auf der Seite und klagte. Nach Ansicht des Gerichts waren das Teilen fremder Fotos ohne Erlaubnis des Fotografen eine Urheberrechtsverletzung und der Schadenersatzanspruch gerechtfertigt.

Bildagenturen wie auch einzelne Fotografen suchen im Internet nach Bildern, die Nutzer ohne entsprechende Lizenz veröffentlichen und mahnen die illegale Veröffentlichung ab. Bei der Verwendung von Bildern aus dem Netz ist also Vorsicht geboten. Michaele Rassat, Juristin