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Register zu Geldwäsche umstritten

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin. Im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung fällt die Bewertung des vor sechs Monaten gestarteten Transparenzregisters für Unternehmenskonstrukte gemischt aus. Nach Angaben des Finanzministeriums wurden bisher 3132 Anträge auf Einsicht gestellt.

Aber längst nicht alle Finanzbehörden machen Gebrauch von dem Register, das bei der Aufdeckung von Steuertricks und Geldwäsche helfen soll. Neben Behörden und dort registrierten Personen/Firmen nahmen auch 567 »berechtigte« Personen und Organisationen Einsicht, denen dies im Rahmen enger Regeln erlaubt ist, darunter Journalisten und Nichtregierungsorganisationen. Der Zugang zum Register ist stark begrenzt, um das Ausspionieren von Firmengeflechten zu verhindern.

Insgesamt gibt es bisher 55 504 Einträge zu in Deutschland tätigen Unternehmen. Mit dem Register, das seit 27. Dezember 2017 in Kraft ist, sollen auch Hintermänner verschachtelter Unternehmenskonstruktionen sichtbar werden. Das ist auch zur Vermeidung von Geldwäsche zum Beispiel im Immobiliensektor wichtig. Das Transparenzregister ist angesiedelt beim Bundesverwaltungsamt. Es müssen alle Beteiligten von Unternehmen, Genossenschaften und Stiftungen verzeichnet sein, die mehr als 25 Prozent der Kapital- oder Stimmanteile an einer Gesellschaft/einem Unternehmen halten. Wer sich nicht einträgt, dem drohen Geldbußen bis zu 100 000 Euro, bei schweren Verstößen von bis zu einer Million Euro.

»In seiner jetzigen Form hat das Transparenzregister keinen Mehrwert, da es nicht uneingeschränkt öffentlich zugänglich ist und zu viele Schlupflöcher enthält, die eine Verschleierung der Eigentümer weiterhin ermöglichen«, so Finanzexpertin Marina Popzov von Transparency International. Wichtig sei eine Offenlegung auch der wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen, Stiftungen und Trusts, schon mit einem Anteil von zehn Prozent - und eine globale Vernetzung aller nationalen Register. Unternehmen fürchten, dass auch Konkurrenten die Besitzverhältnisse ausforschen könnten.

Hintergrund für die Schaffung des Registers war die Aufdeckung Hunderttausender anonymer Briefkastenfirmen im Zuge der »Panama Papers«-Enthüllungen. Das Register war Teil der Gesetzespläne zur Umsetzung der 4. Europäischen Geldwäscherichtlinie. Damit wurde auch die Anti-Geldwäscheeinheit FIU unter das Dach des Zolls verlagert. Sie war bisher beim Bundeskriminalamt angesiedelt. dpa/nd

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