Urlauber bekommen Rückflug erstattet

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Karlsruhe. Pauschalurlauber, die vom Veranstalter nicht ordnungsgemäß über ihre Pflicht zur Anzeige von Reisemängeln aufgeklärt wurden, dürfen das Problem ohne finanziellen Nachteil selbst aus der Welt schaffen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag entschieden. Grundsätzlich müssen Urlauber zunächst den Veranstalter auffordern, den Mangel zu beheben. Diese Verpflichtung muss aber aus der Reisebestätigung klar hervorgehen. In dem Fall vor dem BGH war der Hinweis in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen versteckt. Die Kläger hatten am Ende ihres Türkei-Urlaubs einen anderen Flug nach Hause gebucht, weil sich abzeichnete, dass sich die Ankunft mit der vorgesehenen Maschine verspäten würde. Mit der Reiseleitung nahmen sie keinen Kontakt auf. Weil sie über ihre Verpflichtung nicht korrekt informiert worden waren, muss ihnen der Veranstalter 1235 Euro für den Ersatzflug erstatten. dpa/nd

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