nd-aktuell.de / 04.07.2018 / Politik

Kritik an Polizei eine Gefahr für die öffentliche Ordnung?

Veranstalter einer Demonstration gegen das neue Polizeigesetz in NRW gehen gegen Auflagen für ihre Veranstaltung vor Gericht

Moritz Wichmann

»Ihre Versammlung bringt eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung mit sich, da diese als Proteste gegen die vermeintliche Polizeigewalt bzw. Polizeihoheit genutzt werden könnte.« Das erklärt die Polizei Düsseldorf in ihrem Auflagenbescheid für eine Demonstration des Bündnisses »Nein zum neuen Polizeigesetz in NRW[1]«. Skandalös sei diese Begründung, finden die Veranstalter – ein Bündnis aus linken und zivilgesellschaftlichen Gruppen.

»Ich frage mich, was damit ausgedrückt werden soll. Wenn man es so nimmt, wie es da steht, dann sieht die Polizei grundgesetzlich geschütztes Verhalten - nämlich Meinungsäußerung und Demonstrieren - als Gefahr an«, sagt Bündnisanwalt Jasper Prigge dem »nd«. Er hat einen Eilantrag gegen die Auflagen der Polizei vor dem Verwaltungsgericht eingelegt. Eine Entscheidung erwartet Prigge für Freitagvormittag, wenn nötig werde man auch vor das Oberverwaltungsgericht gehen.

Die Veranstalter empören sich aber auch über die Auflagen selbst. Sie seien ein »Musterbeispiel für Einschüchterung und Schikane«, so Demoorganisator und -anmelder Thomas Eberhardt-Köster von Attac. Offenbar wolle die Polizei nicht, dass die Kritik des breiten Bündnisses gegen die Reform des Polizeigesetzes[2] allzu viele Menschen erreicht.

Laut dem Auflagenbescheid, der »nd« vorliegt, will die Polizei nur zwei Lautsprecherwagen zulassen, je einen am Anfang und am Ende des Zuges - für eine Demonstration, zu der laut Eberhardt-Köster selbst die Polizei 10.000 Teilnehmer*innen erwartet. Diese Zahl der Veranstalter sei »durchaus realistisch«, bestätigt Polizeipressesprecher Andreas Czogalla gegenüber »nd«.

Über 300 Organisationen haben mittlerweile den Aufruf zur Demonstration unterschrieben: Ortsverbände von Grünen und LINKEN, Linksradikale, Netzaktivist*innen, Gewerkschafter*innen, auch die Hanffreunde sind mit dabei. Sie müssten die Gelegenheit haben, ihre Vielfalt darzustellen und ihre Meinung zu äußern, allgemein wie auch speziell mit Lautsprecherwagen, findet Demo-Organisator Eberhardt-Köster. »Einen Tag später in Köln ist der Christopher Street Day, wo ohne Probleme mehrere Lautsprecherwagen mitfahren können«, kritisiert Prigge die Begründung der Düsseldorfer Polizei. Diese lautet, dass wegen »Engstellen« nur zwei Lautsprecherwagen zugelassen werden könnten. Das sei »vorgeschoben«, meint Prigge.

Den Auflagenbescheid, in dem die Polizei auch vorschlägt statt weiterer Lautsprecherwagen »Bollerwägen« mitzuführen, will Polizeisprecher Czogalla nicht kommentieren. Die Polizei sei unpolitisch, erklärt er, die Veranstalter könnten klagen, die Gerichte würden entscheiden. Man sei in Düsseldorf »demonstrationserprobt«, gehe nicht von »unfriedlichen Aktionen« bei dem Protestzug aus. Die Polizei müsse aber gewiss bei »manchen Gruppierungen genauer hinschauen«. Laut Auflagenbescheid sind das autonome und anarchistische Gruppen und ein »möglicherweise auftretender schwarzer Block«. Dieser könnte nicht nur gegen »vermeintliche« Polizeigewalt, sondern auch allgemein gegen die »Polizeihoheit« demonstrieren. Anders als Czogalla geht der Auflagenbescheid aber von »potenziellen Ausschreitungen« aus.

Die Düsseldorfer Polizei setzt damit ihre harte Linie gegenüber den Polizeikritiker*innen des Bündnisses fort. Schon im Kooperationsgespräch habe eine aggressive Stimmung geherrscht. »Wir wurden wie Feinde behandelt«, schreibt Mitorganisator und Blogger Sebastian Wiedemeier auf Twitter. Die Polizei habe im Gespräch zu verstehen gegeben, eine Massendemonstration gegen das Polizeigesetz wie in München werde man »hier nicht laufen lassen«, erzählt Eberhardt-Köster gegenüber »nd«. Ein Dorn im Auge sind der Düsseldorfer Polizei demnach etwa Überkopf-Transparente.

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Und die Fußballultras aus dem Bundesland – zumindest laut Auflagenbescheid. Verschiedene, normalerweise »rivalisierende« Gruppen mobilisieren laut Erkenntnissen der Polizei zur Demo. Doch die »Ansage« der Ultras sei es, entschlossen aber friedlich zu demonstrieren, glaubt Eberhardt-Köster. Schon bei der letzten Demonstration gegen das neue Polizeigesetz seien Ultras dabei gewesen – ohne dass es Probleme gegeben habe. Auch YPG-Fahnen von kurdischen Demonstranten könnten, wie in den vergangenen Monaten, laut Eberhardt-Köster wieder Ziel der Polizei werden. Im Bescheid wird explizit die Kurdenorganisation Nav-Dem genannt. Gegen sie hatte die Polizei im Februar dieses Jahres ein Quasi-Demonstrationsverbot[4] verhängt - wegen angeblicher PKK-Nähe.

Links:

  1. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1090507.polizeigesetz-in-nrw-schleichend-in-den-ueberwachungsstaat.html
  2. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1091673.neues-polizeigesetz-in-nrw-wirkt-die-kritik.html
  3. http://www.nd-aktuell.de/artikel/1090603.verschaerfung-der-polizeigesetze-grundlegende-rechtsstaatliche-prinzipien-werden-ausser-kraft-gesetzt.html
  4. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1079570.protest-gegen-afrin-krieg-darf-kurden-verband-nicht-mehr-demonstrieren.html