nd-aktuell.de / 06.07.2018 / Politik / Seite 1

Opposition will Polithygiene retten

FDP, LINKE und Grüne klagen in Karlsruhe gegen Gesetz zur Parteienfinanzierung

Uwe Kalbe

Rund sechs Wochen ist es her, dass die Regierungskoalition im Bundestag gegen die Stimmen der Opposition eine Erhöhung der Mittel für die Parteienfinanzierung beschloss. Die Opposition hat ihre juristischen Chancen geprüft und kam zum Schluss, dass diese gut stehen, das Gesetz zu Fall zu bringen. Am Donnerstag teilten FDP, LINKE und Grüne nun mit, dass man vor das Bundesverfassungsgericht ziehen wolle. Auch die AfD will gegen das Gesetz vorgehen und kündigte eine Organklage an, wofür sie keine Verbündeten braucht. Für die von drei anderen Fraktionen gewählte Normenkontrollklage ist ein Viertel der Abgeordneten des Bundestages die rechtliche Voraussetzung.

Union und SPD hatten die zusätzlichen 25 Millionen Euro - 190 statt bisher 165 Millionen Euro ab dem kommenden Jahr, allerdings für alle Parteien - mit den Kosten begründet, die die Digitalisierung mit sich bringe. Kommunikation in sozialen Netzwerken und der Schutz vor Hackern wurden angeführt. Jedoch dürfte die Bundestagswahl mit ihren komplizierten und auch teuren Folgen wie zusätzlichen Mitgliederbefragungen Grund für die erhöhten Ausgaben sowie schlechte Wahlergebnisse Grund für die verminderten Einnahmen sein. In jedem Fall wollen die Parlamentarischen Geschäftsführer der drei klagenden Fraktionen die Schlussfolgerung nicht nachvollziehen, sich dafür aus der Staatskasse zu bedienen.

Jan Korte (LINKE) begründete dies auch mit der politisch begründeten Sorge, dass die Menschen, die sich in großer Zahl von der parlamentarischen Demokratie abwendeten, hier einen weiteren Grund für Politikverdrossenheit fänden. »Das beschädigt nicht nur die Regierungsparteien, das beschädigt uns alle.« Korte zeigte sich zuversichtlich, was die Erfolgsaussichten der Klage betrifft. Handwerklich sei das Gesetz »grottenschlecht«, so Korte. Sein Amtskollege von der FDP, Marco Buschmann, sprach von einem »Hauruckverfahren« der Koalition. Dieses verstoße gegen die »politische Hygiene«, aber auch gegen die Verfassung. Die in dem Gesetz bestimmte Anhebung der Obergrenze der staatlichen Zuschüsse an die Parteien müsse dem Bundesverfassungsgericht zufolge sorgfältig begründet werden. Dem komme das Gesetz »in keiner Weise nach«.

Auf dieser Begründung beharrt auch Britta Haßelbach von den Grünen. Warum es gerade 25 Millionen Euro mehr sein sollten, habe die Koalition nicht erklären können. Zur Begründung gebe es nur »ein paar Stichworte«.

Neben inhaltlichen Zweifeln ist die Opposition auch wegen des Verfahrens aufgebracht. Das Gesetz sei »in nur neun Werktagen durch den Bundestag gepeitscht« worden, so Korte. Und mit Blick auf die SPD stichelte er, mit besserer Politik wären die Wahlergebnisse und dann auch die Wahlkampfkostenerstattung besser.