nd-aktuell.de / 09.07.2018 / Politik / Seite 14

Bits statt dicker Akten

Niedersachsen hat Gesetz zur digitalen Verwaltung vorbereitet

Hagen Jung

»Für die Ummeldung müssen Sie persönlich zu uns kommen«. Noch lesen Umzugswillige in Hannover auf den Internetseiten der Stadtverwaltung diesen Hinweis. Doch womöglich ist der Gang zum Bürgerbüro wegen eines Wohnungswechsels nicht mehr nötig, sobald ein jetzt von der Landesregierung vorgelegtes Gesetz zur Digitalisierung beschlossen ist und ein Großteil amtlicher Angelegenheiten bequem von zu Hause am Computer erledigt werden kann.

Von heute auf morgen wird dies jedoch weder in der Landeshauptstadt noch in anderen Kommunen möglich sein. Denn der Zeitrahmen, in denen das »Gesetz über digitale Verwaltung und Informationssicherheit (NDIG)« umgesetzt werden kann, ist groß. Erst bis 2026 sollen die Städte, Gemeinden, Kreise und andere Behörden auf elektronische Aktenführung umgestellt haben. Das betrifft nicht allein den Bürgerservice, sondern auch verwaltungsinterne Abläufe. Die Zeiten, in denen Angestellte und Beamte beim Suchen eines Vorgangs staubige Schränke durchstöbern und dicke Ordner durchblättern müssen, soll endgültig vorbei sein, das Papier durch elektronische Dateien ersetzt werden.

Große Teile des Lebens, der Arbeitswelt und der Kommunikation würden digitalisiert, bemerkte Innenminister Boris Pistorius bei der Vorstellung des NDIG. Es sei wichtig, dass die Verwaltungen damit Schritt halten. Die niedersächsischen Behörden sollten durch die Digitalisierung den Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern »einfacher, schneller und in jeder Hinsicht barrierefreier gestalten«. Diesen Anspruch, so Pistorius, hätten die Menschen in Niedersachsen an die Verwaltungen, und in diesem Sinne habe die Landesregierung konkrete Vorgaben im neuen Gesetz verankert.

Es verpflichtet die Behörden des Landes und weitgehend auch die Kommunen zur Einführung der digitalen Verwaltung, und zugleich trifft es Regelungen zur Informationssicherheit. All dies sei »mit erheblichen Anstrengungen und Aufwendungen verbunden«, gab der Minister zu bedenken. Die finanziellen Mittel dafür seien im »Sondervermögen zur Digitalisierung« eingeplant. Voraussichtlich 60 Millionen Euro wird die Umstellung auf digitale Verwaltung kosten.

Die kommunalen Spitzenverbände betonen, wie wichtig für sie genügend finanzielle Zuwendungen zum Realisieren der Digitalisierungspläne sind. »Wenn Bund und Länder diejenigen, die jeden Tag vor Ort mit den Bürgerinnen und Bürgern zusammenarbeiten, nicht mit den notwendigen Mitteln ausstatten, dann dürfen wir uns nicht wundern, wenn Deutschland bei der Digitalisierung nicht in der ersten Liga spielt.« So hatte der Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes, Marco Trips, erst vor kurzem auf der Computermesse Cebit in Hannover gewarnt.

Skeptisch blickt die oppositionelle FDP auf den Gesetzentwurf. Die digitale Landesverwaltung stehe unter Haushaltsvorbehalt, mahnte der stellvertretende Fraktionschef der Liberalen im Landtag, Jörg Bode. Die elektronische Akte sei »eine reine Absichtserklärung« und komme viel zu spät. Wenn man jetzt keine weitere Zeit verliere, sei es möglich, die E-Akte auch schon 2020 in einem Ministerium als Pilotprojekt zu starten und sie 2021 in der gesamten Landesverwaltung einzuführen, sagt Bode. Er meint: »Auch eine Schnecke würde diese Landesregierung noch bei der Digitalisierung der Verwaltung überholen.«