nd-aktuell.de / 11.07.2018 / Ratgeber

Gesetzentwurf zur Befristung

Die Bundesregierung will die Regelungen zur sachgrundlosen Befristung weiter verschärfen. Der Koalitionsvertrag von Union und SPD sieht unter anderem vor, dass die Befristung eines Vertrags ohne Vorliegen eines sachlichen Grunds nur für 18 statt bislang 24 Monate zulässig sein soll. Abhängig von der Größe des Unternehmens soll auch nur eine bestimmte Anzahl von Befristungen gestattet sein.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil will in den nächsten zwölf Monaten einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Einschränkung sogenannter sachgrundloser Befristungen vorlegen.

Laut Koalitionsvertrag sollen künftig in Betrieben mit mehr als 75 Beschäftigten nur noch höchstens 2,5 Prozent der Mitarbeiter ohne Sachgrund befristet beschäftigt werden können. Aktuell ist die Befristung eines Arbeitsvertrages ohne ausgewiesenen sachlichen Grund für eine Dauer von zwei Jahren zulässig. Innerhalb dieses Zeitraums kann ein befristeter Arbeitsvertrag höchstens dreimal verlängert werden. Tarifverträge können Abweichungen vorsehen. dpa/nd