nd-aktuell.de / 19.07.2018 / Berlin / Seite 12

Leinenpflicht lässt auf sich warten

Zwei Jahre nach Einführung ist das Hundegesetz noch nicht vollständig umgesetzt worden

Zwei Jahre nach dem Start des neuen Hundegesetzes gelten Regelungen wie Leinenpflicht und Hundeführerschein noch immer nicht. Geplant sei die Umsetzung der Verordnung nun für Januar 2019, heißt es bei der Senatsverwaltung für Justiz. Grund für die Verzögerung sei die Abstimmung mit den Bezirken. Das Gesetz war vor zwei Jahren, am 22. Juli 2016, in Kraft getreten. In der bereits geltenden Verordnung geht es unter anderem um Kot-Beseitigung und illegalen Welpenhandel. In Berlin waren nach den jüngsten Zahlen für Anfang 2017 rund 104 700 Hunde angemeldet.

Ob das Gesetz bisher für die ganze Stadt etwas gebracht hat, wird kaum zentral erfasst. Bußgelder für Hundehalter, die bei Kontrollen kein Kot-Tütchen für die Hinterlassenschafen ihres Vierbeiners bei sich haben, verhängt jeder Bezirk für sich. Die Daten für ganz Berlin würden nicht gesammelt, sagt Michael Reis, Sprecher der Justizverwaltung. »Wir können das auch nicht messen, gefühlt hat sich die Lage aber verbessert«, sagt Sabine Thümler, Sprecherin der Berliner Stadtreinigung (BSR). Hundekot sei zumindest nicht mehr wie früher unter den Top Five aller Beschwerden, die bei der BSR abgeladen würden.

Niedliche Hündchen mit Knopfaugen aus dem Internet oder vom Flohmarkt? Das ist in Berlin seit zwei Jahren verboten. Hunde, die jünger als ein Jahr sind, dürfen nur noch bei nachweislich sachkundigen Züchtern und Haltern gekauft werden. Alle Bezirke registrierten dennoch in den vergangenen Jahren eine deutliche Zunahme des illegalen Welpenhandels, sagt Sprecher Michael Reis. Mitarbeiter der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht der Bezirke gingen jeder Anzeige nach. Die meisten Fachbereiche führten jedoch keine spezielle Statistik über die bearbeiteten Fälle - deshalb sei das gesamte Ausmaß der Aufdeckung nicht klar. Nach Einschätzung einiger Bezirke könnte das Gesetz aber zumindest längerfristig zu einer Eindämmung des illegalen Welpenhandels beitragen.

Auch ein Hundeführerschein ist noch nicht per Verordnung beschlossen. Doch selbst wenn es ihn ab Januar geben sollte, ist er nicht als Pflicht geplant, sondern als Anreiz. Wer durch eine Bescheinigung nachweist, dass er seinen Vierbeiner in der Öffentlichkeit sicher führen kann, darf ihn in bestimmtem Bereichen der Stadt ohne Leine laufen lassen - zum Beispiel an unbelebten Straßen oder Plätzen. Sonst eben nicht.

Ausnahmen im Gesetz bleiben die als gefährlich eingestuften Hunderassen Pitbull-Terrier, Bullterrier und American Staffordshire-Terrier. Ihre Halter müssen immer Führungszeugnis, Haftpflichtversicherung, Sachkundenachweis und einen Wesenstest für ihren Hund vorlegen können. Außerdem gilt für diese Hunde jetzt schon eine besondere Leinen- und Maulkorbpflicht. dpa/nd