Wer seine Nachbarschaft pflegt, kann Differenzen leichter beilegen
Gute Laune auch nach der Sommerparty
Ein Schwatz übern Gartenzaun oder ein kollektives Feierabendbier können nachhaltig entspannend wirken. Einige Grundregeln nachbarschaftlichen Miteinanders hat der Verband der Privaten Bausparkassen zusammengestellt.
Da sich allerdings das Bürgerliche Gesetzbuch hierzu bedeckt hält, sollte man sich bemühen, die spezifischen Vorschriften in seiner Region in Erfahrung zu bringen.
Kinderlärm
Kinder dürfen laut sein und draußen ebenso spielen wie drinnen. Für sie gilt ein besonderes Toleranzgebot. Das Amtsgericht Hamburg-Altona (Az. 316 C 510/01) hat sogar entschieden, dass man die Unterlassung von Kinderlärm grundsätzlich nicht verlangen kann.
Grillen
Im eigenen Garten darf man den Grill anwerfen, so oft man will. Im Prinzip. Liegt der Garten in einer Wohneigentumsanlage, kann das anders sein. So beschränkte das Oberlandesgericht Oldenburg (Az. 13 U ...
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