nd-aktuell.de / 25.07.2018 / Ratgeber / Seite 21

Die große Freiheit mit klaren Regeln

Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Wo ist das »wilde« Camping erlaubt? Was ist auf dem Campingplatz zu beachten?
In Deutschland verbieten einige Bundesländer öffentliches Zelten komplett, in anderen ist es eingeschränkt möglich. Wo Zelten im Freien erlaubt ist und welche Besonderheiten zu beachten sind, sollten Campingfans vor Ort in der Gemeinde oder im Landratsamt erfragen.
Die rechtliche Grundlage bilden die jeweiligen Naturschutz- und Waldgesetze der Bundesländer. In der Regel verboten ist das Zelten im Wald. Dies regeln viele Waldgesetze, außerdem sind etliche Waldgebiete Privateigentum. Sie dürfen zwar betreten werden, über alles andere bestimmt jedoch der Eigentümer. In Naturschutzgebieten ist Zelten immer verboten.
Im Wald und in 100 Meter Abstand davon ist in der Regel auch das Entfachen offenen Feuers unzulässig. Dies schließt Campingkocher ein. Sollte ein Forstbeamter oder Polizist die »wilden« Camper erwischen, kann das richtig teuer werden.
Unerlaubtes Zelten, etwa in einem Wald, ist eine Ordnungswidrigkeit. Camper müssen mit einem Bußgeld von ein paar hundert Euro rechnen, insbesondere, wenn sie zusätzlich an unerlaubter Stelle Feuer entfacht oder Müll hinterlassen haben. Zusätzlich besteht die Gefahr, dass sie sich strafbar machen, etwa wegen Sachbeschädigung oder Brandstiftung.
Wer außerhalb Deutschlands einen Campingurlaub plant, sollte wissen: In vielen europäischen Ländern ist Campen nur auf behördlich genehmigten Campingplätzen zulässig. Wer außerhalb der offiziellen Plätze sein Zelt aufschlagen oder das Wohnmobil parken möchte, kann sich im Internet informieren, welche Länder wo »wildes« Camping erlauben.
Camper sollten sich frühzeitig über die jeweilige Platzordnung auf dem Campingplatz informieren. Denn es herrscht hier keine freie Platzwahl: Camper dürfen ihr Wohnmobil oder Zelt nur in den ausgeschilderten und ihnen zugewiesenen Bereichen abstellen. Wer plant, Hund oder Katze mitzunehmen, sollte sich unbedingt vorab beim Campingplatz informieren, weil nicht überall Kleintiere erlaubt sind. Zudem müssen Tierbesitzer oft auf spezielle Bestimmungen achten, wie etwa eine Leinenpflicht für Hunde.
Wer auf Strom angewiesen ist, beispielsweise für seinen Fernseher oder die Kaffeemaschine, sollte bei der Planung des Campingurlaubs auf die Stromkosten achten. Denn nicht immer sind diese im Preis inbegriffen. Auf manchen Plätzen rechnet der Platzbetreiber nach Verbrauch ab. Wer eine Grillparty vor dem eigenen Wohnmobil plant, sollte vorab klären, ob offenes Feuer gestattet ist. Meist ist dies nur an bestimmten vorbereiteten Feuerstellen oder Grillplätzen der Fall.
Dürfen Dauercamper den Stellplatz auch als Wohnsitz melden? Eigentlich ist Wohnen auf dem Campingplatz in Deutschland nicht erlaubt. Es gibt aber Ausnahmen. Wer sein Leben auf den Campingplatz verlegen möchte, benötigt zunächst die Genehmigung des Platzbetreibers. Der wiederum darf seinen Campingplatz nur dann zu Wohnzwecken anbieten, wenn die jeweilige Gemeinde dies zulässt beziehungsweise duldet. Anschließend muss der Dauercamper seinen neuen Wohnsitz bei der Meldebehörde bekannt geben. Nach § 20 des Bundesmeldegesetzes kann auch ein Wohnwagen eine Wohnung sein, wenn er nicht oder nur selten bewegt wird.