nd-aktuell.de / 25.07.2018 / Wirtschaft und Umwelt / Seite 11

Wer fährt denn da durch Nacht und Wind?

In Rheinland-Pfalz mussten 2017 rund 350 Gutachten zur Identifizierung geblitzter Verkehrssünder erstellt werden

Mainz. Um geblitzte Verkehrssünder eindeutig zu identifizieren, werden in Rheinland-Pfalz jährlich Hunderte besondere Gutachten benötigt. 2016 seien von der Zentralen Bußgeldstelle im Land insgesamt rund 200 solcher anthropologischer Identitätsgutachten in Auftrag gegeben worden, teilte das Innenministerium in Mainz auf eine Anfrage aus der CDU-Landtagsfraktion mit. 2017 wurden demnach sogar rund 350 dieser Gutachten gezählt.

Die Zahl der im jeweiligen Zeitraum registrierten Verkehrsverstöße ist freilich noch viel höher: 2016 waren es laut Innenministerium rund 800 000 und im vergangenen Jahr dann 1,6 Millionen.

Konkret soll mit Hilfe der Gutachten geklärt werden, ob ein Beschuldigter und eine auf einem Blitzerfoto erkennbare Person identisch sind, wie ein Sprecher des Innenministeriums erklärte. Das kann nötig werden, wenn ein Halter bei einem Verkehrsdelikt wie zu schnellem Fahren oder dem Überfahren einer roten Ampel nicht am Steuer gesessen haben will und ein Blitzerfoto nicht eindeutig genug ist. Letzteres kann passieren, wenn ungünstige Licht- oder Witterungsverhältnisse vorgeherrscht haben.

Das Innenministerium betonte deshalb in der Antwort auf die Anfrage auch: »Sowohl die Polizei als auch die Zentrale Bußgeldstelle fordern bei den Herstellern von Geschwindigkeitsmessanlagen technische Verbesserungen«, damit auch bei solchen Verhältnissen stets eine gute Bildqualität erzielt werden könne. Bei anthropologischen Identitätsgutachten werden die Merkmale der Gesichter auf einem Blitzer-Foto sowie eines Beschuldigten miteinander verglichen.

In der Regel hat die Bußgeldstelle vorab ein anderes Foto des Betroffenen von der jeweils zuständigen Pass- und Meldebehörde angefordert, erklärte das Ministerium. Ein Gutachter, beispielsweise ein Rechtsmediziner, gleiche dann »wissenschaftlich-systematisch« beispielsweise Gesichtslinien und Punkte des Gesichts ab, etwa an Kinn, Ohren und Nase - abhängig davon, was auf dem Foto erkennbar sei. dpa/nd