nd-aktuell.de / 26.07.2018 / Wirtschaft und Umwelt / Seite 9

Kennzeichnung auf Staubsaugern reicht aus

Luxemburg. Staubsaugerhersteller müssen nicht angeben, unter welchen Bedingungen der Stromverbrauch ihrer Geräte ermittelt wird. Der Europäische Gerichtshof entschied am Mittwoch, dass die EU-Verordnung das nicht vorsieht. Hintergrund ist eine Klage der britischen Firma Dyson, die beutellose Staubsauger herstellt. Sie hatte BSH Hausgeräte - Hersteller von Bosch- und Siemens-Staubsaugern - vorgeworfen, bei einigen Modellen mangelhafte Angaben zum Stromverbrauch zu machen. Dyson verweist auf Studien, nach denen der Verbrauch mancher Staubsauger steige, je voller der Beutel wird. Die Richter sagten aber, es sei nicht irreführend, wenn Verbrauchern diese Information vorenthalten wird. dpa/nd Kommentar Seite 4