nd-aktuell.de / 01.08.2018 / Ratgeber / Seite 27

Statt einzeln zusammen gegen Konzerne

Am 1. November 2018 tritt die Musterfeststellungsklage in Kraft

Hermannus Pfeiffer

Recht zu haben und Recht zu bekommen - das ist bekanntlich zweierlei. Ein grundlegendes Problem dabei: Jeder einzelne Verbraucher muss vor Gericht ziehen, auch bei sonst gleichartigen Fällen. Das schreckt ab. Bislang fehlt im deutschen Recht die Möglichkeit, ähnlich gelagerte Fälle zu bündeln. Was das bedeutet, hat man bei den Bankkunden von Lehman Brothers gesehen oder auch beim Dieselskandal. Abhilfe schaffen soll nun eine sogenannte Musterfeststellungsklage.

Verbraucherschützer begrüßen die neue Regelung

»Ein Meilenstein« sei erreicht, jubelte im Sommer der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Berlin. Zukünftig kann einer für alle klagen. Die »zivilprozessuale Musterfeststellungsklage« tritt am 1. November 2018 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt kann ein Verbraucherverband stellvertretend für alle geschädigten Kunden Klage gegen ein Unternehmen einreichen.

Wenn beispielsweise die »Marktwächter Finanzen« - ein Projekt der Verbraucherzentralen - einen vermeintlichen Missstand erkennen, der wenigstens zehn Verbraucher betrifft, kann der vzbv Klage vor Gericht erheben. Ein Missstand kann beispielsweise eine umstrittene Preisfestsetzungsklausel einer Bank sein (Extragebühr für Girokonto) oder die Berechnung der Überschussbeteiligung durch einen Lebensversicherer.

Dazu müssen sich innerhalb von zwei Monaten mindestens 50 Betroffene in einem Klageregister einschreiben. Dieses wird im Internet geführt. Einrichten soll es das Bundesamt für Justiz (www.bundesjustizamt.de[1]) in Bonn. Betroffene Kunden können sich bis zum ersten Tag des Gerichtsverfahrens in das Register eintragen. Das ist deshalb wichtig, weil sie dadurch ihren Anspruch wahren. So verhindern Verbraucher, dass ihre Forderung verjährt.

Werden die beschriebenen Voraussetzungen erfüllt, befasst sich ein Oberlandesgericht mit dem Fall. Die Entscheidung dieses Gerichtes kann unter Umständen vor dem Bundesgerichtshof oder dem Europäischen Gerichtshof als höchste Instanzen angefochten werden. Die Entscheidung der Richter ist dann aber für alle gleich gelagerten Fälle bindend.

Gewinnt der Verbraucherverband, können alle im Klageregister eingetragenen Betroffenen danach ihren individuellen Schaden vor Gericht geltend machen! Da die Grundsatzentscheidung schon gefällt wurde, dürfte es für Verbraucher ohne Risiko sein. Wenn das Urteil rechtskräftig ist, können sie sich schließlich verbindlich darauf berufen und ihre individuelle Entschädigung einklagen.

Als erstes kommt Diesel-Gate vor Gericht

Unterm Strich bleibt es also mühsam. Auch gibt es diese Möglichkeit nicht für kleine Handwerksbetriebe, die sich beispielsweise durch eine manipulierte Motorsoftware in ihren Autos geprellt fühlen.

Der vzbv hat bereits angekündigt, dass er nach Inkrafttreten des Gesetzes eine Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen und wohl auch andere Autokonzerne anstrengen werde.

Klageberechtigt sind keineswegs jeder Interessenverband oder gar Rechtsanwalt. Damit soll ein Stilbruch im deutschen Recht verhindert werden. Kritiker befürchteten nämlich eine Amerikanisierung. In den Vereinigten Staaten war die Gesetzgebung dafür vor rund 50 Jahren geschaffen worden, um mehr Chancengleichheit für Verbraucher und Kunden gegenüber großen Konzernen zu schaffen.

Doch was einst gedacht war, um »kleinen Leuten« zu helfen, hat sich längst zu einer florierenden Klageindustrie ausgewachsen. Während sich in Deutschland geschädigte Verbraucher einen Anwalt suchen, ist es in den USA umgekehrt: Anwaltskanzleien fahnden ständig nach Geschädigten, durchforsten Zeitungen nach Skandalen und schalten Anzeigen, um »Opfer« zu finden.

Nur wenige Verbände können klagen

Um die Entwicklung einer Klageindustrie in Deutschland zu verhindern, wurde von der schwarz-roten Bundesregierung die Musterfeststellungsklage auf einen kleinen Kreis begrenzt: Klagebefugt sind allein Verbraucherverbände. Sie müssen wenigstens 350 Mitglieder oder zehn Mitgliedsverbände haben. Sie dürfen eine Klage nicht aus Gewinnstreben erheben, und es dürfen nicht mehr als fünf Prozent ihrer Einnahmen aus Einzahlungen von Unternehmen stammen.

In Frage kommen also nur größere Institutionen wie beispielsweise der vzbv, der gewerkschaftsnahe Automobilclub ACE, der Bund der Versicherten (BdV) oder die Deutsche Stiftung Patientenschutz. Dabei könnte es etwa um Schadenersatz gehen, weil ein Pflegeheim wegen Mängeln von der Aufsicht geschlossen wurde.

Wenn Unternehmen durch eine rechtswidrige Handlung zahlreiche Verbraucher schädigen, muss es möglich sein, alle zentralen Rechtsfragen in einem einzigen Verfahren zu klären. Das ist die überzeugende Idee der Musterfeststellungsklage. Sie verhindert, dass Forderungen der geschädigten Verbraucher verjähren, gibt allen Betroffenen Klarheit und Rechtssicherheit. Ob dies in der Praxis genügt, bleibt allerdings abzuwarten.

Links:

  1. http://www.bundesjustizamt.de