nd-aktuell.de / 06.08.2018 / Berlin / Seite 11

»Ein einheitliches Modell für alle«

Finanzsenator Kollatz pocht bei Grundsteuerreform auf Wertmodell / Bis Ende 2019 muss neues Gesetz gelten

Bei der anstehenden Reform der Grundsteuer pocht Berlin auf ein Modell, das den Wert sowohl eines Grundstückes als auch der Gebäude darauf berücksichtigt. »Dieses Kostenwertmodell ist der richtige Ansatz, weil eben nicht jeder Quadratmeter Grundstück gleich viel wert ist«, sagte Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD). »Und weil auch die gebaute Substanz auf einem Grundstück ein Wertpotenzial produziert.« FDP-Forderungen, die Steuer zu streichen, erteilte der SPD-Politiker eine Absage. »Es ist eine notwendige Steuer und es ist auch eine gerechte Steuer.«

Die Abgabe ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen. In Berlin brachte sie zuletzt gut 800 Millionen Euro im Jahr ein. Das Bundesverfassungsgericht hatte das derzeitige Steuermodell, das auf völlig veralteten Bodenwerten und unterschiedlichen Systemen in Ost und West aufbaut, im April für verfassungswidrig erklärt. Innerhalb einer relativ kurzen Frist bis Ende 2019 muss ein neues Gesetz bundesweit einheitlich gelten.

Finanzminister Olaf Scholz (SPD) will bis Ende 2018 einen Entwurf vorlegen. Die Länder sind uneins, wie eine solche Regelung aussehen soll. Bayern etwa plädiert für ein Modell, das allein die Fläche eines Grundstücks und der Gebäude berücksichtigt. Diskutiert wird auch ein drittes Modell, das auf dem Bodenwert fußt.

Kollatz mahnte »große Kompromissfähigkeit« der Länder in der Frage an. »Das Kostenwertmodell ist ein deutlich gerechteres System als ein wertunabhängiges Modell«, sagte er. »Es ist auch ein deutlich besseres Modell als das, was wir jetzt haben, weil es ein einheitliches Modell für alle ist.«

Berlin als jahrzehntelang geteilte Stadt habe in Deutschland wohl das »unmittelbarste Interesse« an einer Grundsteuerreform, so Kollatz. Weil die Berechnungsgrundlagen im früheren Ost- und Westteil unterschiedlich seien, zahlten Berliner bisher je nach Wohnsitz unterschiedliche Sätze. »Im nördlichen Teil der Ackerstraße gilt System eins, im südlichen gilt System zwei«, nannte Kollatz ein Beispiel aus Mitte. Zwei Systeme in einem Staat seien schon schwierig, aber zwei Systeme in einem Bundesland und einer Stadt seien rechtlich nicht begründbar.

Erklärter politischer Wille aller Beteiligten ist, dass das Steueraufkommen im Zuge der Reform insgesamt weder steigen noch sinken soll. »Wir wollen Aufkommenneutralität, auf Bundesebene und auch regional bezogen«, versicherte Kollatz. »Es geht im Kern nicht darum, die Steuerbelastung zu erhöhen.« Ungleichgewichte könnten die Kommunen durch veränderte Hebesätze ausgleichen.

Gleichwohl dürfte es Gewinner und Verlierer geben, weil aufgrund der neuen Berechnungsgrundlagen voraussichtlich einige Menschen mehr und andere weniger Grundsteuer zahlen müssen. »Momentan ist es so, dass im früheren Westteil etwas mehr gezahlt wird als im Ostteil«, erläuterte Kollatz. »Eine Voraussage, wie sich die Reform auswirkt, ist schwierig. Aber man kann wohl sagen, dass die Luxuswohnung in Mitte wahrscheinlich mehr kosten wird als heute und ältere Gebäude in einfachen Lagen weniger.«

Für die Bürger bringt die Neuregelung wohl etwas mehr Bürokratie, denn sie werden voraussichtlich alle sechs Jahre eine zusätzliche Steuererklärung ausfüllen müssen. Diese soll aber, wie Kollatz betonte, möglichst einfach gestaltet sein. dpa/nd