nd-aktuell.de / 08.08.2018 / Ratgeber / Seite 27

Welche Versicherung hilft? Was gilt es zu beachten?

Erhöhtes Einbruchrisiko in der Ferienzeit

Bianca Boss, Bund der Versicherten (BdV)

Ein Horrorszenario: Bei der Rückkehr aus dem Urlaub muss man feststellen, dass es einen Einbruch gab, bei dem Wertgegenstände und Möbelstücke beschädigt und gestohlen wurden. Hierbei hat nicht nur wertvolles Hab und Gut Schaden genommen, sondern auch das Gefühl der Geborgenheit und Sicherheit in den eigenen vier Wänden.

Eine Hausratversicherung ersetzt zumindest die materiellen Schäden durch einen Einbruchdiebstahl. Sie ersetzt gestohlene Gegenstände wie Bargeld und Schmuck bis zu den jeweiligen Entschädigungsgrenzen - elektronische Geräte sogar bis zum Neuwert. Sind beim Einbruchdiebstahl darüber hinaus Gebäude- oder Vandalismusschäden entstanden, übernimmt die Hausratversicherung auch die Kosten für deren Reparatur. Wurde die Wohnung bzw. das Zuhause während so stark beschädigt, dass es vorübergehend unmöglich ist, darin zu wohnen, zahlt die Versicherung auch die Unterbringung im Hotel.

Im Schadenfall sollte sofort die Polizei informiert werden. Wichtig ist, nichts am Tatort zu verändern, bis die Polizei ihn untersucht hat, damit mögliche Spuren nicht verloren gehen. Am besten lassen sich Betroffene von der zuständigen Polizeidienststelle auch gleich die Tagebuchnummer geben, um sie der Versicherung mitteilen zu können. Diese sollte dann direkt und unverzüglich informiert werden.

Geschädigte sollten eine sogenannte Stehlgutliste anfertigen, auf der sämtliche gestohlenen Hausratgegenstände verzeichnet sind. Diese Stehlgutliste sollte sowohl der Versicherung als auch der Polizei ausgehändigt werden.

Falls EC-, Kredit- oder Handykarten gestohlen wurden, müssen diese schnellstmöglich gesperrt werden. Damit der Versicherer zahlt, haben die Bestohlenen nachzuweisen, dass ihnen das Diebesgut tatsächlich gehört hat. Hilfreich können hierbei Kaufbelege sowie Foto- und Videoaufnahmen sein. Diese Dokumente sollten Versicherte daher an einem sicheren Ort außerhalb der Wohnung aufbewahren.

Auch gegen weitere mögliche Folgekosten eines Einbruchs in der Ferienzeit können sich Verbraucher*innen absichern. Fand die Straftat bereits vor dem Urlaub statt und kann dieser wegen eines erheblichen Schadens nicht angetreten werden, übernimmt eine Reiserücktrittskostenversicherung Stornogebühren, die der Reiseveranstalter fordert.

Eine Reiseabbruchversicherung deckt zusätzliche Kosten, die entstehen, wenn der Urlaub aufgrund eines Einbruchs früher als geplant beendet wird - beispielsweise für die Rückreise und nicht genutzte Reiseleistungen.