nd-aktuell.de / 08.08.2018 / Ratgeber / Seite 24

Leider zu früh gefreut ...

Die günstige Gesamtmiete

Spätestens nach der ersten Betriebskostenabrechnung kommt dann das böse Erwachen. Der Vermieter hat die Vorauszahlungen viel zu knapp kalkuliert. Das hat zur Folge, dass jetzt muss der Mieter eine Nachforderung im hohen dreistelligen Bereich zahlen muss.

Tipp des DMB: Vor Abschluss des Mietvertrages sollten sich Mieter immer den Energieausweis zeigen lassen, um den Energiebedarf des Gebäudes einschätzen zu können. Außerdem kann man sich mit Hilfe des Betriebskostenspiegels des Deutschen Mieterbundes über die durchschnittliche Höhe der Betriebskosten in Deutschland informieren. DMB/nd