nd-aktuell.de / 08.08.2018 / Ratgeber / Seite 22

Keine Erlaubnis für Schwerkranke

Kauf von Suizidmitteln

Schwerkranke Patienten in Deutschland sollen nicht mit staatlicher Erlaubnis an Medikamente für eine Selbsttötung kommen können. Das Bundesgesundheitsministerium forderte das zuständige Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte auf, solche Anträge von Bürgern abzulehnen.

»Es kann nicht Aufgabe des Staates sein, Selbsttötungshandlungen durch die behördliche, verwaltungsaktmäßige Erteilung von Erlaubnissen zum Erwerb des konkreten Suizidmittels aktiv zu unterstützen«, heißt es in einem Schreiben des Bundesgesundheitsministeriums an das Bundesinstitut.

Das Bundesverwaltungsgericht (Az. BVerwG 3 C 19.15) hatte 2017 entschieden, dass es für sterbewillige Patienten in Extremfällen einen Zugang zu einer tödlichen Dosis Betäubungsmittel für einen Suizid geben kann. Schwerkranke Menschen hätten gemäß Grundgesetz das Recht zu entscheiden, wie und wann sie aus dem Leben scheiden wollen.

Das Gesundheitsministerium argumentiert nun, eine Kauferlaubnis mit dieser Intention sei gerade nicht mit dem Zweck des Betäubungsmittelgesetzes vereinbar, die notwendige medizinische Versorgung sicherzustellen. Dies bedeutete, dass die Beendigung des Lebens als therapeutischen Zwecken dienend angesehen würde. Die Selbsttötung könne keine Therapie sein.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz nannte den Brief wichtig, weil es unglückliche Urteile des Bundesverwaltungsgerichts gibt. Abzuwarten sei eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, ob das strafrechtliche Verbot organisierter Suizidbeihilfe zulässig sei. dpa/nd