nd-aktuell.de / 08.08.2018 / Ratgeber / Seite 21

Beleidigung im Straßenverkehr ist teuer

Cool bleiben auf dem Weg in den Urlaub

Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz GmbH

Beleidigung im Straßenverkehr ist eine Straftat

»Cool bleiben« ist der wichtigste Rat für Autofahrer auf dem Weg in den Urlaub. Denn nach der Straßenverkehrsordnung (§ 1 Absatz 1 StVO) erfordert »die Teilnahme am Straßenverkehr ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht«. Dabei hat der Gesetzgeber den Fokus allein auf die Sicherheit gelegt. Doch aggressives Verhalten kann den Fahrer, aber auch andere Verkehrsteilnehmer, vom Straßenverkehr ablenken und die Verkehrssicherheit gefährden.

Dabei gelten nicht nur gesprochene Worte als Beleidigung. Die Gerichte sehen auch abwertenden Gesten als solche an. Da eine Beleidigung im Straßenverkehr nach dem Strafgesetzbuch eine Straftat (§ 185 StGB) ist, zieht sie unter Umständen eine Geld-, im schlimmsten Fall eine Freiheitsstrafe nach sich.

Voraussetzung: Der Beleidigte stellt innerhalb der Antragsfrist von drei Monaten einen Strafantrag. Anders als bei Verkehrsverstößen gibt es für Beschimpfungen und beleidigende Gesten keinen festen Bußgeldkatalog. Über die Höhe des Bußgelds entscheidet das Gericht. Dabei werden die Tatumstände und das Einkommen des Beschuldigten berücksichtigt.

Was kosten Beleidigungen?

Auch wenn es keine vorgeschriebenen Summen für Beleidigungen gibt, können sich Autofahrer an bestimmten Durchschnittswerten orientieren: Bei einem gestreckten Mittelfinger (»Stinkefinger«) haben Gerichte bisher Geldstrafen bis zu 4000 Euro verhängt. Zeigt ein Autofahrer dem anderen einen Vogel, kann das 750 Euro kosten. Verbale Beleidigungen bemessen Richter mit Geldstrafen zwischen 250 Euro (»Bekloppter«) und 1500 Euro (»Idiot«). Als vollwertige Beleidigung sehen Gerichte Aussagen wie »Am liebsten würde ich A….loch zu dir sagen« an, was noch teurer wird. Richtet sich die Beleidigung gegen einen Polizisten, kann das besonders teuer werden. Auch das Duzen eines Polizisten kann mehrere Hundert Euro Strafe ausmachen.

Wichtig zu wissen: Seit der Reform des früheren Punktesystems 2014 gibt es für Beleidigungen im Straßenverkehr keine Punkte mehr. Allerdings können Gerichte zusätzlich zur Hauptstrafe noch ein zeitweiliges Fahrverbot aussprechen.

Gesten in anderen Ländern

Auch im Ausland sind Beleidigungen kein Kavaliersdelikt. Deshalb sollten sich Autofahrer auch in anderen Ländern mit unfreundlichen Gesten am Steuer zurückhalten. So gilt der »Stinkefinger« weltweit als Beleidigung. Andere Gesten sind nicht so eindeutig: So kann der hochgestreckte Daumen, hierzulande ein positiver Ausdruck, in anderen Ländern als Beschimpfung missverstanden werden. In der Türkei, in Nordafrika und dem Mittleren Osten ist dringend davon abzuraten.

Bewegt man den Daumen dann auch noch auf und ab, gilt das in vielen Mittelmeerländern, in Russland und Teilen Afrikas sogar als obszöne Beleidigung.

Der generelle Tipp: Auch wenn es manchmal schwerfällt, sollten Autofahrer in stressigen Situationen die Ruhe bewahren und auf unflätige Bemerkungen, Ausdrücke und Gesten gänzlich verzichten. Darauf sollten auch Mitfahrer Einfluss nehmen, auch wenn sie dann riskieren, selbst zum Blitzableiter zu werden.