Lange Strafen für Missbrauch

Urteil gegen Mutter in Staufener Fall rechtskräftig

  • Ralf Isermann, Freiburg
  • Lesedauer: 3 Min.

Freiburg. Im Fall des im Darknet zum sexuellen Missbrauch verkauften Jungen aus dem badischen Staufen ist die Mutter des Kindes zu zwölfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Ihr Lebensgefährte erhielt am Dienstag vor dem Landgericht Freiburg zwölf Jahre Haft und eine anschließende Sicherungsverwahrung. Die Mutter Berrin T. nahm das Urteil noch im Gerichtssaal an - sie wolle für ihren Sohn ein Zeichen setzen, »dass jetzt wirklich Ruhe ist«. Der zu Jahresbeginn bekannt gewordene Fall hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt. Mit den beiden Urteilen gegen Berrin T. und Christian L. endete die juristische Aufarbeitung der Tatserie. Zuvor waren bereits vier Männer wegen Missbrauchs des Kinds zu bis zu zehn Jahren Haft verurteilt worden.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass das Paar sich in einer Vielzahl von Fällen selbst an dem Kind vergangen und es außerdem im Darknet zum sexuellen Missbrauch angeboten hatte. Strafrechtlich bewertete das Gericht die Taten unter anderem als schweren sexuellen Missbrauch, Vergewaltigung, schwere Zwangsprostitution und wegen des Erstellens von Filmen von den Missbrauchstaten als Kinderpornografie. Außerdem verurteilte das Gericht das Paar wegen des Missbrauchs eines Mädchens, das Berrin T. zeitweise beaufsichtigt hatte.

Wie der Vorsitzende Richter Stefan Bürgelin sagte, billigte die Mutter nicht nur die Missbrauchstaten an ihrem Sohn, sie habe ihn auch freiwillig für diese Taten überlassen und sich selbst teilweise daran beteiligt. Der Richter verwies darauf, dass bei den vorliegenden Videos der Missbrauchstaten »die heftigste Tat« von der Mutter verübt worden sei. Obwohl ihr Sohn Schmerzensschreie ausgestoßen habe, habe sie ihn nicht in Ruhe gelassen.

Bürgelin sagte, zu Beginn sei das Motiv der Frau noch gewesen, ihren neuen Lebensgefährten nicht verlieren zu wollen. Später sei »das finanzielle Interesse« beider Angeklagter hinzu gekommen - sie kassierten für die Missbrauchstaten im Einzelfall mehrere tausend Euro von den Männern.

Das Gericht blieb mit dem Strafmaß etwas unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte für die Mutter 14 Jahre und sechs Monate Haft und für den einschlägig wegen Pädophilie vorbestraften Lebensgefährten 13 Jahre und sechs Monate Haft sowie Sicherungsverwahrung gefordert.

Der Verteidiger der Mutter, Matthias Wagner, sagte, seine Mandantin nehme »natürlich die gesamte Verantwortung auf sich«. Deshalb verzichte sie auf Rechtsmittel. Da auch die Staatsanwältin und die Rechtsanwältin des Sohns auf Rechtsmittel verzichteten, ist das Urteil bereits rechtskräftig. Die Verteidigerin von Christian L. sagte, sie wolle das Urteil innerhalb der gesetzlichen Frist prüfen.

Vertreter von Anklage, Nebenklage und Verteidigung räumten am Rande des Prozesses ein, im Verfahren keine Erklärung gefunden zu haben, warum bei Berrin T. die Mutterinstinkte so versagten. Ihr Verteidiger gab als einzige Erklärung die Sorge an, den »sehr manipulativ auf sie einwirkenden« Lebensgefährten zu verlieren.

Allerdings wies der Richter in seiner Urteilsbegründung auch auf die Besonderheit dieses Verfahrens hin, dass der pädophile Lebensgefährte um die Erlaubnis zum Missbrauch gebeten habe - und diese erhalten habe. Üblicherweise geschehe der Missbrauch heimlich.

Das kürzlich zehn Jahre alt gewordene Kind lebt seit dem Auffliegen der Taten durch einen anonymen Hinweisgeber im vergangenen September inzwischen unter staatlicher Obhut. Nach Angaben seiner Rechtsanwältin geht es dem Jungen »den Umständen entsprechend gut«. AFP/nd

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