nd-aktuell.de / 22.08.2018 / Ratgeber / Seite 26

300 000 Kinder zusätzlich

Unterhaltsvorschuss

Durch die Reform des Unterhaltsvorschusses profitieren deutlich mehr Kinder alleinerziehender Eltern von der staatlichen Hilfszahlung. Nach Angaben des Bundesfamilienministeriums stieg die Zahl der berechtigten Kinder von 414 000 vor der Reform auf fast 714 000 Ende März dieses Jahres. Die Kosten beliefen sich auf insgesamt 1,1 Milliarden Euro.

Den Unterhaltsvorschuss in Höhe von 154 bis 273 Euro monatlich überweist der Staat an Alleinerziehende, wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt. Die Maßnahme war im Juli 2017 erheblich ausgeweitet worden. Die Begrenzung der Bezugsdauer von sechs Jahren wurde aufgehoben. Zudem wurde das Höchstalter von zwölf Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr heraufgesetzt. Den Angaben zufolge tauchten alleine knapp 200 000 Kinder im Alter von über zwölf Jahren neu in der Statistik auf.

Einschränkungen gibt es aber nach wie vor bei Hartz-IV-Haushalten, weil bei ihnen dieser Betrag zum Einkommen angerechnet wird und sich demzufolge die Hartz-IV-Leistung verringert.

Von den gezahlten Vorschüssen wurden lediglich 209 Millionen Euro erfolgreich zurückgefordert. Die sogenannte Rückholquote - überwiegend bei säumigen Vätern - lag damit bei unter 20 Prozent. Oft ist nichts zu holen, wenn etwa die Väter Sozialhilfe beziehen oder das Kind eine Halbwaise ist. Ein Sprecher des Familienministeriums verwies auf die neue rechtliche Möglichkeit, säumigen Zahlern den Führerschein zu entziehen.

Zwar ist die Reform ein richtiger Schritt. Aber es gibt die absurde Situation, dass ein Teil der Alleinerziehenden aufgrund des »Anrechnungswirrwarrs« von Unterhaltsvorschuss und Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II weniger in der Tasche habe als vorher. Experten fordern daher die Bundesregierung auf, schnell eine Lösung zu finden. AFP/nd