nd-aktuell.de / 25.08.2018 / Wirtschaft und Umwelt / Seite 8

Gegen die Spionage im Kinderzimmer

Die Bundesnetzagentur nimmt jedes Jahr Hunderttausende unsichere oder verbotene Produkte vom Markt

Matthias Arnold, Bonn

Die Sorge um ihre Kinder treibt manche Eltern heutzutage zu ex-tremen Maßnahmen. Da wird etwa eine Kinderarmbanduhr erstanden, die anzeigt, wo die Kleinen gerade sind und mit der Gespräche auf dem Schulhof abgehört werden können. Oder eine Puppe gekauft, mit deren Videoaugen sich das Kinderzimmer Tag und Nacht überwachen lässt. Aber auch für misstrauische Vermieter böte sich etwas an: Rauchmelder mit eingebauter Videoüberwachung zeigen alle Vorgänge in der Wohnung an.

All diese Dinge lassen sich problemlos im Internet bestellen. Doch in Deutschland sind sie verboten. Sie - und nicht nur solche Produkte - aus dem Verkehr zu ziehen, ist Aufgabe der Bundesnetzagentur. Billige Handyladegeräte, die überhitzen, oder deren Kontakte nicht ausreichend isoliert sind, gehören auch dazu, Radiowecker, deren Signal den Flugfunk am Flughafen stört, Elektrogeräte, die mit anderen im Haushalt befindlichen »elektromagnetisch unverträglich« sind, oder Kopfhörer, mit denen sich der Polizeifunk abhören lässt. 90 Mitarbeiter der Behörde spüren ständig solchen Produkten nach, nehmen sie aus dem Verkehr und prüfen danach, wer sie in Umlauf gebracht hat. Dafür machen sie Stichproben im Einzelhandel, laufen über Produktmessen und Trödelmärkte oder besuchen die kleinen Handyläden an der Ecke.

460 000 unsichere Elektrogeräte hat die Bundesnetzagentur im vergangenen Jahr vom Markt genommen - nur ein Bruchteil dessen, was an verbotenen Geräten insgesamt auf dem Markt ist. »Das ist natürlich ein Kampf gegen Windmühlen«, sagt Uwe Saalmann, der seinen Job bei der Abteilung Marktüberwachung der Bundesnetzagentur dennoch schon seit vielen Jahren engagiert erledigt. »Vor allem der Onlinehandel stellt uns vor massive Herausforderungen.«

Die Zahlen der aus dem Verkehr gezogenen Geräte schwanken jedes Jahr und sind wenig aussagekräftig: 2016 waren es zum Beispiel mehr als doppelt so viele Geräte wie im Jahr darauf. Mal wurde ein Container mit Tausenden verbotenen Importen mehr entdeckt, mal einer weniger. Und der Aufwand ist riesig.

Für jedes vom Markt genommene Gerät wird überprüft, wo es herkommt, wer es bestellt hat, wer der sogenannte Inverkehrbringer ist. »Wir gucken uns die gesamte Lieferkette an«, sagt Saalmann. Einzelne Funksteckdosen werden im Messlabor überprüft, viele von ihnen beginnen bereits bei normaler Nutzung zu brennen. Doch allein der für die Tests notwendige Schriftwechsel dauert Wochen - und die Billigteile werden unterdessen weiter millionenfach produziert und importiert.

»Inverkehrbringer« ist derjenige, der die Ware bestellt - entweder für sich selbst, oder zum Weiterverkauf. »Der Besitz solcher Produkte ist verboten«, sagt ein Sprecher der Bundesnetzagentur. Doch welche Konsequenzen drohen, ist immer unterschiedlich. »Da gehen wir mit Augenmaß vor«, sagt Saalmann. Häufig ist es für den Käufer schon teuer genug, wenn die Bundesnetzagentur die Billig-Smartwatch einzieht.

Augenmaß lassen die Marktwächter selbst bei großen Handelsketten walten, wenn sich in deren Regalen verbotene Ramschprodukte finden. »Von Mutwilligkeit kann dabei in der Regel keine Rede sein«, sagt Saalmann. Häufig handele es sich um Produkte, die für Sonderaktionen einmalig bestellt worden seien und bei denen in der Hektik nicht genau hingesehen worden sei. Dennoch: »Bei vielen Händlern wissen wir schon vorher, dass wir auf jeden Fall was finden werden«, sagt er. »Da sind wir schon alte Bekannte.«

Eine weitere große Herausforderung für die Marktüberwacher ist der boomende Onlinehandel. Um verdächtige Produkte überhaupt zu finden, arbeitet die Bundesnetzagentur deshalb mit dem Zoll zusammen. 16 000 verdächtige Warensendungen meldete der Zoll 2017 an die Behörde. dpa/nd