nd-aktuell.de / 27.08.2018 / Ratgeber

Weg frei für freies WLAN

Jede Woche im nd-ratgeber Tipps von A wie Arbeit bis V wie Verbraucherschutz

Schnell und unkompliziert ins Internet, ob am Flughafen oder in der Eisdiele – das geht nur mit öffentlichem WLAN. Doch es gab Unsicherheiten hinsichtlich der Rechtslage für Betreiber. Nun hat der Bundesgerichtshof die Anbieter aus der Haftung entlassen. Im nd-ratgeber wird das Urteil ausführlich dargestellt.

Leserfragen/Leserpost: Auf dem Parkplatz einen Pkw angestoßen und die Telefonnummer unter den Scheibenwischer geklemmt: Wann ist es Fahrerflucht und wann nicht? Inwieweit besteht Reiseschutz für mitreisendes Freundeskind? Diese und weitere Fragen und Antworten lesen Sie im nd-ratgeber.

Arbeit: Urteile im Überblick: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat die Gleichbehandlung bei Nachtzuschlägen angemahnt. Der Zuschlag darf nicht für manche 50 Prozent und für andere nur 15 Prozent betragen. Ein Lokführer bekommt kein Schmerzensgeld - Ein Mann war vor seinen Zug gesprungen, um sich umzubringen. Der Lokführer hat aus Sicht des Oberlandesgerichts München aber keinen Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. »Verhebungstrauma« ist ein Arbeitsunfall -
Ein Friedhofsmitarbeiter, der sich beim Anheben eines Leichnams verhebt, steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies gilt als versicherter Arbeitsunfall. öglich. Mehr dazu im nd-ratgeber.

Wohnen: Schiedsverfahren – Der Gang vor das Gericht ist eine Option. Wer es schneller, günstiger und verträglicher haben will, kann sich für ein Schiedsverfahren entscheiden.
Rund 300 000 Klagen wegen Nachbarschaftsstreits landen jährlich vor deutschen Gerichten. Viele Amtsgerichte sind chronisch überlastet, die Klagen stapeln sich und bleiben nicht selten jahrelang liegen. Der deutsche Gesetzgeber hat aus diesem Grund den Ländern die Möglichkeit gegeben, außergerichtliche Konfliktlösungsverfahren zu fördern. Ausführlich wird das Prozedere im nd-ratgeber erläutert.

Haus und Garten: Haben wir diesen Sommer gewollt? »Trockene« Gedanken über einen dürren Sommergarten. Dazu: Versicherung bei Waldbrand. Und: Die Erntezeit läuft im Kleingarten im vollen Gange. Tipps im September im nd-ratgeber.

Familie und Steuern: Urteile im Überblick - Wenn Eltern ein dreijähriges Kind zu Bett gebracht haben, müssen sie sich nur noch in Hörweite aufhalten. Eine weitergehende Überwachung des Kindes ist nicht erforderlich. Somit haften sie auch nicht, wegen Verletzung ihrer Aufsichtspflicht, wenn es in ihrer Abwesenheit zu einer Überschwemmung des Bades kommt, was zu einem erheblichen Wasserschaden führte. Der Ex-Liebhaber einer verheirateten Frau hat kein Recht darauf zu erfahren, ob er der Vater eines ihrer Kinder ist. Im Vordergrund stehe das Wohl des Kindes. Diese und weitere Urteile sind im nd-ratgeber nachzulesen.

Geld und Versicherung: Ratenkredit - Den neuen Wagen beim Autohändler finanzieren, den Fernseher in Raten abstottern oder am Monatsende den Dispo-Rahmen des Girokontos überziehen – sogenannte Konsumentenkredite sind vielerorts im Einsatz und zur Freude der Banken weit verbreitet. Doch sie sind meistens nicht so preiswert, wie sie auf dem ersten Blick erscheinen. Über die Einzelheiten informiert unser Finanzexperte im nd-ratgeber.

Verbraucherschutz: Warnung vor perfide Betrugsmasche - Anrufe falscher Polizisten häufen sich. Die perfide Betrugsmasche, sich am Telefon als Polizisten auszugeben und auf diese Weise von den Opfern Geld zu erbeuten, nimmt bundesweit zu. Allein in einer Nacht wurden in Berlin mehr als 100 solcher Anrufe gemeldet. In den meisten Fällen habe ein unbekannter Anrufer sein Opfer mit der Behauptung verunsichert, dass ein Wohnungseinbruch oder eine andere Straftat bevorstehe. Daraufhin sei dem Angerufenen angeboten worden, einen vermeintlichen Polizisten vorbeizuschicken, um sämtliche Wertsachen in Sicherheit zu bringen. Im nd-ratgeber warnt die Verbraucherzentrale und gibt Verhalternsratschläge.