nd-aktuell.de / 28.08.2018 / Wirtschaft und Umwelt / Seite 9

Kritik am Tarifvertrag in Fleischbranche

Vereinbarung weiter nicht allgemeinverbindlich

Hannover. Jahrelang hatte die für die Fleischwirtschaft zuständige Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) um einen Mindestlohn für die bundesweit rund 160 000 Beschäftigten der Branche gekämpft. Anfang des Jahres wurde der entsprechende Tarifvertrag endlich zwischen dem Arbeitgebern und der Gewerkschaft vereinbart. Doch bis heute ist er nicht für alle Unternehmen der Branche bindend - das Bundesarbeitsministerium konnte sich wegen rechtlicher Bedenken nicht dazu durchringen.

Am Montag kritisierte der Verband der Ernährungswirtschaft Niedersachsen, Bremen und Sachsen-Anhalt, dass das Ministerium ihn nicht für allgemeinverbindlich erklären wolle und nicht dazu bereit sei, die dafür notwendige Rechtsverordnung zu erlassen. Der Hauptgeschäftsführer des Verbandes, Michael Andritzky, sagte, das Ministerium befürchte in Einzelfällen eine Unterschreitung des Mindestlohns durch eine vereinbarte Pauschale für Umkleidezeiten. Das sei aber »ausdrücklich im Tarifvertrag ausgeschlossen worden«. Die Gründe des Ministeriums »überzeugen daher nicht«.

In dem Mindestlohntarifvertrag hatten die Tarifparteien vereinbart, dass der Mindestlohn von 8,75 Euro auf 9,00 Euro brutto pro Stunde angehoben werden soll. Alle Arbeitnehmer sollten zudem eine monatliche Pauschale von 30 Euro erhalten, um ihre Umkleidezeiten zu vergüten, die ansonsten nicht als Arbeitszeit bezahlt werden.

Auch die Gewerkschaft NGG erneuerte ihre Kritik am derzeit geltenden Tarifvertrag. Allerdings richten sich ihre Bedenken gegen die fleischverarbeitende Industrie. Thomas Bernhard, zuständiger Referatsleiter der NGG, sagte gegenüber »nd«, seine Gewerkschaft bedaure, »dass die Arbeitgeber zu keiner anderen tarifvertraglichen Lösung als der pauschalen Abgeltung der Umkleidezeiten bereit waren«. Die NGG sei auch weiterhin bereit, einen Tarifvertrag abzuschließen, der den Beschäftigten in der Fleischindustrie zugutekommt und gleichzeitig den rechtlichen Anforderungen gerecht werde. nd/AFP

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