nd-aktuell.de / 01.09.2018 / Wirtschaft und Umwelt / Seite 15

Gericht stoppt Umbau am Watzmannhaus

München. Der Deutsche Alpenverein darf einen Anbau am Watzmannhaus nicht abreißen und neu aufbauen. In einem Eilverfahren gab das Verwaltungsgericht München dem Antrag des Bundes Naturschutz in Bayern auf einen Baustopp statt, teilte das Gericht am Freitag mit. Anfang September sollten die Bauarbeiten in 1900 Meter Höhe in dem Schutzgebiet des Nationalparks Berchtesgaden beginnen. Die Baugenehmigung des Landratsamts vom Februar 2016 sei rechtswidrig. Die Behörde habe naturschutzrechtliche Belange bei seiner Entscheidung nicht geprüft, so das Gericht. dpa/nd