nd-aktuell.de / 05.09.2018 / Ratgeber / Seite 28

Zweitwohnungsinhaber können Antrag auf Befreiung stellen

Rundfunkbeitrag

Der zuständige Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio teilte Mitte August mit, dass entsprechende Formulare zur Verfügung stünden. Das Verfassungsgericht in Karlsruhe hatte Mitte Juli 2018 den Beitrag zwar im Wesentlichen für verfassungsgemäß erklärt, aber die Beitragspflicht für Zweitwohnungen gekippt.

Seit 2013 wird der Rundfunkbeitrag pro Wohnung erhoben und ist nicht mehr wie die zuvor erhobene Gebühr an ein Empfangsgerät wie einen Fernseher gebunden. Pro Monat sind derzeit 17,50 Euro zu zahlen. Die Beitragspflicht für eine Zweitwohnung sahen die Richter aber für unvereinbar mit dem Grundgesetz an.

Aufgrund dieses Urteils mus bis zum 30. Juni 2020 eine Neureglung gefunden werden. Bis dahin können sich dem Urteil zufolge Wohnungsinhaber, die bereits für eine Wohnung zahlen, auf Antrag von ihrer Beitragspflicht für weitere Wohnungen befreien lassen.

Die Richter hatten zudem festgelegt, dass sich Betroffene ab dem Tag der Urteilsverkündung vom Rundfunkbeitrag befreien lassen können. Die Befreiung ist somit rückwirkend zum 18. Juli möglich.

Nunmehr sind die entsprechenden Voraussetzungen für die Befreiung geschaffen, erklärte die Verwaltungsgemeinschaft von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Die Formulare stehen online unter rundfunkbeitrag.de zur Verfügung, können aber auch zugesandt werden.

Antragsteller müssen den Angaben zufolge nachweisen, dass eine Haupt- und eine Nebenwohnung auf sie angemeldet sind. Als Nachweis muss die Meldebescheinigung für Haupt- und Nebenwohnung eingereicht werden. Die Befreiung gelte nur für den Antragsteller selbst. Volljährige Mitbewohner in einer Nebenwohnung sind verpflichtet, sich beim Beitragsservice zu melden, damit auch ihre Beitragspflicht geprüft werden kann. Die Anträge werden der Reihe nach abgearbeitet, zu viel gezahlte Beiträge erstattet.

Wer keinen Internetzugang hat, kann sich das Formular vom Beitragsservice zusenden lassen. Bürger, die bereits einen formlosen Antrag eingereicht haben, würden in den kommenden Wochen angeschrieben, falls noch Angaben und Nachweise fehlten, erklärte der Beitragsservice. dpa/nd