Künftig drittes Geschlecht im Geburtenregister: »Divers«

Umstrittener Gesetzentwurf der Bundesregierung

  • Lesedauer: 3 Min.

Nach statistischen Angaben soll es in Deutschland rund 80 000 Intersexuelle geben. Viele von ihnen kämpfen seit Jahren um die Anerkennung ihrer Geschlechtsoption. Nun soll nach einem Gesetzentwurf der Bundesregierung die neue dritte Geschlechtsoption im Personenstandsrecht »Divers« heißen. Darauf hat sich die Regierungskoalition geeinigt. Der Gesetzentwurf zum dritten Geschlecht wurde Mitte August vom Bundeskabinett verabschiedet.

Das Bundesverfassungsgericht hatte in einem bahnbrechenden Urteil im vergangenen Herbst die Einführung einer weiteren Geschlechtskategorie neben »männlich« und »weiblich« bis zum Ende dieses Jahres gefordert.

Ursprünglich hatte das Bundesinnenministerium »Anderes« als Name für die dritte Geschlechtsoption vorgesehen, was nicht nur von Interessensverbänden, sondern auch den SPD-Ministerinnen Franziska Giffey (Familie) und Katarina Barley (Justiz) als diskriminierend zurückgewiesen wurde. Erst wurde die Bezeichnung in einem Referentenentwurf zu »Weiteres« abgeändert, jetzt also zu »Divers«.

Noch viel mehr als die Bezeichnung für die neue Geschlechtsoption spielte bei den Protesten zum Beispiel eine Rolle, dass man eine ärztliche Bescheinigung zur geschlechtlichen Identität wird vorlegen müssen, um in der Option »Weiteres« aufgeführt zu werden. Das ist auch weiterhin vorgesehen. Der Gesetzentwurf ignoriere damit die Kritik an Pathologisieren und Gewalterfahrungen, die intergeschlechtliche Menschen machten, erklärt der Bundesverband Trans in seiner Stellungnahme.

Kritik ruft hervor, dass die Option nur für Menschen mit »Varianten der Geschlechtsentwicklung« offenstehen soll, wie es in dem Entwurf heißt. Damit ist allein eine Gruppe von intergeschlechtlichen Menschen gemeint: Bei ihnen lassen sich Geschlechtsmerkmale wie Hormone, Keimdrüsen oder Chromosomen nicht eindeutig in »männlich« oder »weiblich« einordnen. Trans-Menschen zum Beispiel bleiben von der neuen Option ausgeschlossen.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte in seinem Urteil im Jahr 2017 zwar auf die Klage einer intersexuellen Person reagiert. Die Richter hatten sich aber offen für Lösungen gezeigt, die weit über diese Gruppe hinausgehen. Die Richter hatten sogar den Vorschlag gemacht, den Geschlechtseintrag ganz zu streichen. Überhaupt hat für das Bundesverfassungsgericht schon bei mehreren Urteilen im Zweifelsfall die empfundene Identität eines Menschen die entscheidende Rolle gespielt, völlig unabhängig von Geschlechtsmerkmalen.

Dass jetzt der Kreis derjenigen, für die »Divers« gelten kann, stark eingeschränkt wird, bezeichnet der Bundesverband Trans als »vergebene historische Chance«. Trans- Menschen zum Beispiel berücksichtigt der Gesetzentwurf nicht. Für sie gilt weiterhin das Transsexuellengesetz, das ebenfalls die Vorlage von Gutachten zur Angleichung des Personenstands vorsieht. Hier muss aber sogar ein Gericht darüber entscheiden, die Prozedur wird von vielen als extrem demütigend empfunden.

Für den Bundesverband Trans ist es »enttäuschend«, dass jetzt nicht in einem großen Wurf das Personenstandsrecht insgesamt modernisiert wird. Eine Unterschriftenkampagne des Verbandes gegen den Gesetzentwurf zur dritten Geschlechtsoption hat bereits 14 000 Unterschriften erhalten.

Immerhin kündigte Bundesjustizministerin Barley an, in einem nächsten Schritt werde es jetzt darum gehen, rasch weitere unzeitgemäße Regelungen für Transsexuelle zu beseitigen. Auch Bundesfamilienministerin Giffey forderte darüber hinaus die Aufhebung des derzeit geltenden Transsexuellengesetzes. Dieses müsse »durch ein modernes Gesetz zur Anerkennung und Stärkung von geschlechtlicher Vielfalt ersetzt werden«, verlangte die Bundesfamilienministerin. Zwangssachgutachten über die geschlechtliche Identität von Menschen, wie sie bisher vorgesehen sind, seien »einfach nicht mehr zeitgemäß«. Warum sie genau diesem Gutachten bei dem vorliegenden Gesetzentwurf aber noch einmal zugestimmt hat, ließ die Bundesministerin allerdings offen. Agenturen/nd

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