nd-aktuell.de / 05.09.2018 / Ratgeber / Seite 23

Bei sexueller Belästigung sofort reagieren

Wenn sich jemand am Arbeitsplatz sexuell belästigt fühlt, sind Vorgesetzte verpflichtet, darauf zu reagieren. Sie müssen dann die Vorwürfe prüfen und die eventuelle Belästigung unterbinden. Dies verlange die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Bestätige sich der Vorwurf, seien mögliche Maßnahmen: eine Abmahnung, Umsetzung, Versetzung oder eine Kündigung desjenigen, der jemanden sexuell belästigt hat.

Reagiert der Arbeitgeber nicht, können Betriebsrat und Gewerkschaft gerichtlich gegen die Person vorgehen. Zudem könnten belästigte Mitarbeiter unter Umständen Schadenersatzansprüche geltend machen oder sogar ihre Arbeitsleistung verweigern.

Eine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz liegt bei unerwünschten Berührungen, anzüglichen Verhaltensweisen aber auch bei sexuell anzüglichen Bemerkungen oder Forderungen zu intimen Handlungen vor.