nd-aktuell.de / 07.09.2018 / Brandenburg / Seite 10

Namensschild für Polizisten ist rechtens

In Brandenburg werden Polizisten auch weiterhin Schilder mit ihrem Namen an der Uniform tragen. Der von ihnen angesprochene Bürger weiß sofort, mit wem er redet. Schon seit dem 1. Januar 2013 müssen die Polizisten ein Namensschild tragen - und daran wird sich nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg so schnell nichts ändern.

Eine Polizeioberkommissarin und ein Polizeihauptmeister befürchten, dass sie, wenn sie durch ihre Kennzeichnung zu identifizieren sind, verstärkt Belästigungen und Nachstellungen ausgesetzt werden. Darum hatten die beiden gegen die im brandenburgischen Polizeigesetz enthaltene Kennzeichnungspflicht geklagt. Doch bereits im Dezember 2015 hatte das Verwaltungsgericht Potsdam ihre Klage abgewiesen. Dagegen legten sie Berufung ein, und wurden nun in der zweiten Instanz am Mittwoch durch das Oberverwaltungsgericht ebenfalls zurückgewiesen.

Als der Landtag die Kennzeichnungspflicht beschloss, habe er die Befürchtungen der Polizisten berücksichtigt und Ausnahmen von der namentlichen Kennzeichnung bei besonderen Gefährdungen zugelassen, heißt es in der Urteilsbegründung. So wird bei Einheiten, die bei Demonstrationen eingesetzt sind, statt des Namens eine Nummer verwendet. Anhand der Nummer können Polizisten nachträglich identifiziert werden, beispielsweise wenn sich ein Demonstrant über ein seiner Meinung nach ungerechtfertigtes Zuschlagen des Beamten beschwert. So können Pflichtverletzungen von Polizisten aufgeklärt werden, ohne dass alle Demonstranten gleich die Namen erfahren.

Jeder Polizist wisse, wenn er sich für den Beruf entscheidet, dass damit gewisse Gefährdungen verbunden seien, argumentiert das OVG. Das sei aber nicht neu. Auch ohne Namensschild sei der Polizist verpflichtet, sich zu legitimieren. Ein identifizierbarer Polizist unterscheide sich nicht wesentlich von Staatsanwälten, Richtern und Mitarbeitern von Ordnungsämtern und Jobcentern, die ihren Namen ebenfalls nicht verbergen und Gefährdungen ausgesetzt sein können.

»Erfreulich« nannte der Landtagsabgeordnete Hans-Jürgen Scharfenberg (LINKE) am Donnerstag die Gerichtsentscheidung. Er sieht das als Bestätigung. Schließlich habe die LINKE lange für die Kennzeichnungspflicht gekämpft. Es gehe dabei um eine bürgernahe, moderne Polizei. Brandenburg sei eines der ersten Bundesländer gewesen, das die Namensschilder einführte. Das sei auch deshalb gelungen, weil sogar die CDU mitzog, am Ende den Vorschlag sogar selbst ins Parlament einbrachte. Scharfenberg sind keine Beispiele bekannt, dass die Kennzeichnung negative Folgen für einen Polizisten gehabt hätte. Nach dem Urteil des OVG erhofft er sich: »Damit ist die Diskussion hoffentlich zu Ende.«

Ganz sicher ist das allerdings nicht. Denn das Oberverwaltungsgericht ließ Revision zu. So könnte die Sache noch vor dem Bundesverwaltungsgericht landen.