Kein Bürgerbegehren in Kaltennordheim zu Landkreis-Wechsel

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Meiningen. Im thüringischen Kaltennordheim wird es kein Bürgerbegehren gegen den Wechsel der Kommune zum Landkreis Schmalkalden-Meiningen geben. Das Verwaltungsgericht Meiningen lehnte es in einem Eilverfahren ab, die Stadt zu verpflichten, das Bürgerbegehren »Kaltennordheim bleibt im Wartburgkreis!« vorläufig zuzulassen. Das teilte das Gericht am Montag mit. Es gab damit der Kommune Recht, die die Zulassung verwehrt hatte. Der Kläger habe seinen Antrag nicht fristgemäß gestellt, hieß es zur Begründung. Der Stadtrat von Kaltennordheim hatte 2017 beschlossen, dem Votum der Gemeinden der Hohen Rhön zu folgen, die sich mehrheitlich für einen Wechsel in den Kreis Schmalkalden-Meiningen ausgesprochen hatten. dpa/nd

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