nd-aktuell.de / 11.09.2018 / Wirtschaft und Umwelt / Seite 9

Anleger wollen VW Rechnung vorlegen

Braunschweig. Schon der Auftakt des milliardenschweren Musterverfahrens von VW-Anlegern hat zu Diskussionen zwischen dem Gericht und der Klägerseite geführt. Die Ansprüche der Kläger bis zum Zeitpunkt Mitte 2012 könnten verjährt sein, sagte der Vorsitzende Richter Christian Jäde am Montag in Braunschweig. Andreas Tilp, Anwalt der Musterklägerin Deka Investment, geht dagegen davon aus, dass Volkswagen schon im Juni 2008 hätte zugeben müssen, die Technologie zur Diesel-Abgasreinigung nicht zu beherrschen. Insgesamt machen Kläger Forderungen von fast neun Milliarden Euro geltend, da sie laut ihrem Vorwurf von VW zu spät über den Abgasskandal in den USA informiert worden sein. dpa/nd