nd-aktuell.de / 12.09.2018 / Ratgeber / Seite 22

Beratungspflicht von Sozialleistungsträgern

Der Bundesgerichtshof stärkte Menschen den Rücken, die sich im Geflecht der Sozialleistungen allein nicht zurechtfinden. Die Mitarbeiter bei den verschiedenen Trägern hätten eine besondere Beratungs- und Betreuungspflicht, die auch über den eigenen Bereich hinausgehen könne, so ein BGH-Urteil (Az. III ZR 466/16).

So war einem schwerbehinderten Mann über Jahre eine volle Erwerbsminderungsrente entgangen, weil seine Mutter als Betreuerin stattdessen beim Landratsamt in Meißen (Sachsen) Grundsicherung beantragt hatte. Dem Urteil zufolge hätte die Sachbearbeiterin die Frau zumindest darauf aufmerksam machen müssen, dass eine Rentenberatung sinnvoll sei - und das auch ungefragt. Der Sohn hat daraufhin den Landkreis auf Schadenersatz verklagt, weil ihm von 2004 bis 2011 mehr als 50 000 Euro entgangen seien. Agenturen/nd