nd-aktuell.de / 13.09.2018 / Gesund leben / Seite 10

Krankengeld auch bei Urlaubsreise in die EU

Karlsruhe. Während des Bezugs von Krankengeld dürfen Kranke Urlaub machen, sofern dies der Genesung nicht schadet. Dabei bleibt der Anspruch auf Krankengeld bestehen, wenn die Reise in ein anderes EU-Land führt, wie das Sozialgericht Karlsruhe in einem aktuell veröffentlichten Urteil entschied. Darüber berichtete die »Ärztezeitung«. Der Kläger war psychisch krank und bezog Krankengeld. Schon vorher hatte er mit seiner Familie über Pfingsten 2017 eine zehntägige Reise nach Spanien gebucht. Sein Arzt befürwortete dies. Die Kasse indes wollte für diese Zeit kein Krankengeld zahlen. Laut Gerichtsentscheid ist sie dazu nun verpflichtet. nd